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Vertrag per Internet

 
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dozent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 10:42    Titel: Vertrag per Internet Antworten mit Zitat

P. benötigt einen Laminatverleger, hierzu vergibt den dem Auftrag bei [Internet-Handwerkerauftrags-Portal. Metzing]. Es melden sich wenigstens 5 Firmen, der den für den Preis dem Auftrag ausführen möchten. Es gibt eine Firma die unter dem Preis bleibt. Sie erhält dem Zuschlag durch P. Die Firma vereinbart ein Termin mit P. Erscheint jedoch an dem Tag nicht. Ist auch Per Telefon nicht erreichbar. P. gibt der Firma eine Nachfrist. Zu dem erscheint die Firma auch nicht. Es meldet sich keiner von der Firma. Ist auch erneut nicht zu erreichen. P. beauftragt nur eine neue Firma. Er muss dem Umzug verschieden, damit die Miete für zwei Wohnungen zahlen. Zudem ist die neue Firma teure. Der Umzug wird auch teure. Es entstehen P. zusätzliche Kosten mit den er nicht rechnete. Wer trägt nun die Kosten. Es ist doch ein Vertrag zustande gekommen. Auf dem die Firma reagiert hat. Und sogar Fernmündlich eine definitive Terminbestätigung erteilt hat.
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Chess45
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wie so ist den P ein Verlust entstanden? Er wird die nicht erbrauchte Leistung doch nicht auch noch bezahlen.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
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dozent
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 16:55    Titel: Antworten mit Zitat

P.musste, da der Vertrag nicht erbracht wurde einen teuren Handwerker beauftragen. Zudem musste er nur, da die Wohnung für die Arbeiten leer sein sollte dem Umzug verschieben und so zwei Mieten zahlen. Auch der Umzug wurde teure.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vertrag und die Pflichtverletzung/Verzug nachweisbar sind, kann P von der Firma Schadenersatz verlangen. Z.B. die Preisdifferenz, die Miete, welche bei normaler Vertragseinhaltung nicht zu zahlen wäre.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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dozent
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Anmeldungsdatum: 05.08.2006
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 07:46    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag ist per Internet abgeschlossen worden. Die Firma erhielt dem Zuschlag, da sie den niedrigsten Preis hatte. Es wurde danach telefoniert und eine mündliche Bestätigung des Ausführungstermins vereinbart. Es bleibt umstritten, ob hier nicht die Firma behaupten kann, dies ist nicht erfolgt. Schwer Nachweisbar. Doch die Arbeit, da hier ein Termin per Internet vorliegt wurde nicht ausgeführt. Dieser Termin ist unabhängig vom Telefonat. Nun hat P. der Firma die Möglichkeit eingeräumt dem Auftrag bis zum Zeitpunkt X auszuführen. Die Firma ließ dem Termin ebenso platzen. Verzug. Es entstand Schaden. Da 1. P. nicht auf den zweit niedrigsten Anbieter mehr greifen konnte. Hier wurde der Vertrag als vergeben betrachtet und deshalb durch dem Internetanbieter geschlossen.
2. P. musste neuen Auftrag eröffnen, dabei meldeten sich Anbieter mit höherem Preis.
3. Durch die Nichtausführung musste der Umzug verschoben werden. Würde dieser erfolgen, würde die Wohnung voll Möbel und die Arbeit konnte nicht ausgeführt werden.
4. Durch die Verschiebung des Umzugs war die Spedition für den Termin nicht mehr frei. Also musste ein teuererer Umzug organisiert werden.
5. Für den Zeitpunkt der Ausführung der Arbeiten hat sich P, freigenommen. Da P. Freischaffend ist. ging ihm an dem Tag, wo die arbeiten ausgeführt werden sollten Einnahmen verloren. Zudem kommen nun auf P. Gerichts u.- Anwaltskosten hinzu, mit den er nicht gerechnet hat.
Es ist ein Schaden der nachweisbar ist
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