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Meldescheine

 
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Doro11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 124

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 12:51    Titel: Meldescheine Antworten mit Zitat

Müssen eigentlich die Meldescheine, die man an der Rezeption beim Check-In bekommt komplett handschriftlich ausgefüllt werden. Reicht nicht auch die Unterschrift ?
In vielen Meldescheinen sind die Daten vom Hotel schon eingedruckt.
Oder kann das Hotel dann Ärger bekommen, weil nicht vollständig handschriftlich ausgefüllt ?
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Lama77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2008
Beiträge: 55

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Das hängt wohl vom Meldegesetz des jeweiligen Bundeslandes ab. Hier in NRW sagt § 26 II S. 1 Meldegesetz:

(2) Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben; beherbergte Ausländer haben sich dabei gegenüber dem Leiter der Beherbergungsstätte oder seinen Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments (Paß, Personalausweis oder ein anderes Paßersatzpapier) auszuweisen, soweit es sich nicht um mitreisende Ehegatten oder Lebenspartner und minderjährige Kinder sowie Teilnehmer von Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen
handelt.

Beachtet man dies nicht, ist's ne Owi, wobei ich allerdings in der Praxis noch nie gehört hätte, dass diese verfolgt wird, solange der Meldeschein "irgendwie" ausgefüllt ist.

Das Lama
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