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Pflichten aus Restaurantreservierung

 
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James T.
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 11.11.08, 11:24    Titel: Pflichten aus Restaurantreservierung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

sofern nicht anders vereinbart, gehe ich davon aus, dass eine Reservierung in einem Restaurant verbindlich ist und unter keinem Vorbehalt steht.

Folglich müsste dem Gast bei der Stornierung einer Reservierung doch ein Schadensersatzanspruch zustehen, inbesondere wenn es sich um eine Veranstaltung (Hochzeit, Geburtstag etc.) handelt.

Ersetzt werden müsste der Vertrauensschaden. Würde das wohl auch gelten, wenn zwischen der Stornierung und dem Reservierungstermin noch einige Wochen oder Monate liegen würden?

Meiner Meinung nach schon, denn der Schadensersatzanspruch gründet ja auf dem geschlossenen Vertrag, der seitens des Restaurants nun nicht mehr erfüllt werden kann. Mehrkosten, z.B. weil kein adäquates Restaurant gefunden werden konnte, würden daher wohl als Schadensposition durchgehen. Oder übersehe ich da was?

Gruß,
J
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pragmatiker
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Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

der geschädigte hat in jedem fall eine schadensminderungsplficht und muss sich -insbesondere bei stornierung länger vor dem termin- ernsthaft und nachweisbar um ersatz bemühen.

ansonsten ja, der geschädigte gast wie auch das geschädigte restaurant (je nach dem wer denn nun storniert hat) kann sicher schadensersatz verlangen, wenn ein schaden entstanden ist. die höhe nachzuweisen könnte gglfs. schwieriger sein. (wieviel hätten die gäste versoffen etc.)
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Hinnerk14
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Anmeldungsdatum: 22.09.2006
Beiträge: 403
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wie will mann bitte einen " Vertrauensschaden"
berechnen???
Nur wenn ein nachweißbarer Schaden entstanden ist kann man diesen geltend machen.
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Meine Meinung als Mensch
( nicht immer die Meinung vom Juristen )
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 22:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ein gängiger Begriff in der Juristerei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschaden
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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James T.
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Anmeldungsdatum: 18.10.2007
Beiträge: 105

BeitragVerfasst am: 14.11.08, 11:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten.

pragmatiker hat folgendes geschrieben::
der geschädigte hat in jedem fall eine schadensminderungsplficht und muss sich -insbesondere bei stornierung länger vor dem termin- ernsthaft und nachweisbar um ersatz bemühen.


Bei einem normalen Restaurantbesuch sehe ich es auch als schwierig an, einen Schaden überhaupt geltend zu machen. Der reine Ärger über eine Stornierung ist ja gerade nicht schadensersatzpflichtig.

Anders wohl bei größeren Veranstaltungen wie z.B. Hochzeiten. Hier eine adäquate Ersatzlocation zu finden, könnte schwierig sein. Wenn nur noch eine teurere (ggf. mit Raummiete verbundene) Möglichkeit in Betracht kommt, würde ich in einem solchen Fall einen Schaden annehmen können. Allerdings mutet es schon auf den ersten Blick merkwürdig an, wenn eine Stornierung kurzfristig (etwa nach ein paar Tagen) erfolgt und die Veranstaltung erst in einigen Monaten stattfindet. Und dennoch: Verträge sind einzuhalten, ich sehe hier keine Privilegierung der Gastronomie.

Gruß,
J
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