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Verfasst am: 26.10.08, 22:11 Titel: Bewerbungen trotz Rentenantrag und keine Bezüge
Hallo,
wer kann hier helfen?
Herr M. bezog bereits EU-Rente für 2 Jahre - Antrag auf Verlängerung wurde abgelehnt - Rente wird über Sozialgericht eingeklagt.
Herr M. mußte sich wg. Aufrechterhaltung der Anwaltschaft beim Arbeitsamt melden.
Herr M. bezieht keinerlei Unterstützung von der Agentur für Arbeit, kostet dem Arbeitsamt also keinen Cent - trotzdem muß Herr M. Bewerbungen vorlegen, obwohl er von "seinen" Ärzten auf unter 3 Std. eingestuft wird.
Herr M. hat einen SB-Grad von 50 %
Wie kann er sich aus der Mühle der Arbeitsagentur freischaufeln?
Er kann sich doch auf der einen Seite (was er auch körperlich wirklich nicht schafft) für einen Job bewerben und gleichzeit Rentenantrag stellen?
Hallo peppi-dieter,
was Sie da schildern ist absolut kein Einzelfall. Es liegen momentan zwei unterschiedliche Beurteilungen über Ihr Leistungsvermögen vor. Sie (und meinetwegen auch Ihre Ärzte) sagen, sie können keine 3 Stunden schaffen (generell? auch für leichte Tätigkeiten?), der RV-Träger dagegen sagt, sie könnten jetzt wieder mindestens 6 Stunden arbeiten.
Unabhängig von der Frage, welche der beiden Beurteilungen nun wirklich stimmt, geht das Arbeitsamt erst mal von der 'offiziellen' - also der des RV-Trägers aus. Um den Status 'arbeitssuchend' nicht zu verlieren, müssen Sie sich also den Bedingungen der Arbeitsagentur stellen - so lange, bis ggf. die offizielle Leistungsbeurteilung offiziell widerlegt ist. Das kann sich durch den Verlauf des SG-Verfahrens gegen den RV-Träger ergeben oder auch durch ein amtsärztliches Gutachten der Arbeitsagentur - haben die schon eins veranlasst? _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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