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Mobilfunk Zusatz-Optition

 
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Manne2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 20:53    Titel: Mobilfunk Zusatz-Optition Antworten mit Zitat

Guten Abend,
ich mal wieder. Würde gern Eure Meinung dazu hören. Ist allesdings schwer zu erklären, aber ich versuch es.

Kundin K. hat mit dem Mobilfunkanbieter M. seit geraumer Zeit einen Vertrag. Durch Zufall bimmelte eines Tages das Telefon und ein Mitarbeiter der Firma M. bot eine Flaterate an. Zufall deshalb, weil der Sohnemann vom Kunden seit kurzer Zeit ein Sportgymnasium besucht und Kundin K. sich sowieso wegen solch einer Flatrate informieren wollte. Der Preis war ok und die Zusage dass alle Gespräche in diverse Netze völlig kostenlos sind., wurde noch einmal bekräftigt. Und außerdem bekommen wir es auch noch einmal schriftlich.
Sohnemann freute sich und telefonierte, ab dem Tag der Freischaltung, nun völlig losgelöst mit seiner Freundin.
Dann der Hammer, die erste Rechnung war ein Bertrag über 350 €. (Sind eben halt noch frisch verliebt)!
Nun Mann der Kundin K. mächtig böse und fragte nach, ob sie es denn nicht gelesen habe, was sie da abgeschlossen hat. Konnte sie nicht, da wir nie eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen haben. Ersichtlich erst mit der ersten Rechnung.
Es war nur eine XXX-Zuhause-Flat. Was nützt diese, wenn Sohnemann 170 km von hier weg ist?
Anruf bei Firma M., beschwert über diese "Beratung" und darauf, hingewiesen, dass uns keine schriftliche Bestätigung geschickt wurde. Antwort: Bei solchen Zusatz-Buchungen sei eine solche nicht erforderlich. Ja Hallo, was ist mit dem Widerspruchsrecht? Belehrung?
Jetzt haben wir eine "richtige" Flatrate und haben dafür auch eine Auftragsbestätigung bekommen. Umseitig eine ganze Seite über Verkaufs- und Lieferbedingungen, kein Wort über ein Widerspruchsrecht.
Hat der Anbieter M. seine Informationspflicht nicht erfüllt?
Die Beweislast für den Zeitpunkt der Erfüllung der Informationspflicht z. B. Auftragsbestätigung, liegt doch beim Unternehmer?
Wir hatten ja erst die Möglichkeit gehabt, bei Rechnungeingang, zu bemerken,was da abgelaufen ist.
UNd noch eins, da ich noch nicht weiß, wie ich mich verhalten soll, habe ich um eine Ratenzahlung gebeten und auch bekommen.
Problem: Sollte ich diesen Ratenplan nutzen, verzichte ich auf Einwände und Einrede jeder Art. Ist das rechtens????
Leider wird ohne Eingang des unterschriebenen Ratenplan das Handy nicht freigeschaltet.

Was denkt Ihr?

Und wer wirklich bis hierhin alles gelesen hat, Respekt und ein kräftiges Dankeschön.

Manne :lol:
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Übliche Frage: Sind die Zusagen und ggf. Irreführungen nachweisbar?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Manne2
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.10.2006
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 22:07    Titel: Antworten mit Zitat

Leider nein, man könnte ja nun behaupten, dass jemand bei diesem Telefonat dabei gewesen wäre, ist aber nicht mein Ding. Fakt ist, ich möchte gern etwas schriftliches haben um eben soetwas aus dem Wege zu gehen. Bei diesen vielen Tarifen seigt doch kein Schw.... mehr durch. Und am Telefon kann man mir ja viel erzählen.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man auf die schriftliche Bestätigung wartet, sollte man nicht schon vorab viel telefonieren (lassen). So könnte es sein, dass die Rechnung zu zahlen ist. Außer man bespricht mit M, ob nicht Kulanz möglich wäre und K im Gegenzug länger Kunde bleibt.
_________________
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