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Hallo liebe User,
benötige mal wieder eure Hilfe!
Folgende fiktive Situation:
A kauft eine Wohnung (OG) von C aus einem 3Parteien-Haus. Die beiden anderen Wohnungen gehören B (vermietet). Es gibt drei Stromzähler, jeweils für UG, EG und OG. Der Allgemeinstrom wird über EG abgerechnet, es gibt keinen seperaten Zähler für Allgemeinstrom.
Die Stromzähler befinden sich in der UG-wohnung. nun gibt es einen Vertrag nachdem die Stromzähler in einen Gemeinschaftsraum verlegt werden müssen, Kosten tragen B und C.
1. Hätte vor Verkauf der OG-Wohnung auch schon ein Zähler für Allgemeinstrom geschaffen werden müssen? Bzw. scheint es ja ein Gesetz zu geben, nachdem die Stromzähler allgemein zugäglich sein müssen, gibt es auch ein Gesetz nachdem ein seperater Zähler für Allgemeinstrom geschaffen werden muss?
2. Sollte letzteres Nicht der Fall sein, kann Neueigentümer A zur teilweisen Kostenübernahme des neuen Allgemeinschaftsstromzählers herangezogen werden?
3. Ist überhaupt zulässig, dass Allgemeinstrom über einen Stromzähler eines Mieters abgerechnet wird? Kann dieser seinen Vermieter "zwingen" einen Extra-Zähler zu schaffen?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 22.10.08, 13:18 Titel:
Dem E-Versorger ist es egal,
-wer den Strom letztlich bezahlt, ob die Verteilung der Kosten seine Richtigkeit hat
Für den Verkauf der Wohnung ist es unerheblich, es sei denn der Käufer will etwas anderes, wo die Zähler montiert sind und wie der Allgemeinstrom erfasst wird.
Erstmal Danke für die Antwort!
Allerdings geht es mir nicht um Stromversorger, sondern um die Kostenverteilung eines Allgemeinstromzählers....Was sagt das WEG oder das Mietrecht, wenn A als Käufer bzw. Eigentümer keine rechtliche Grundlage hat?, hat der Mieter eine?. Es kann meines Erachtens so nicht richtig und üblich sein, zumal der Mieter der EG-W das auch nicht weiter hinnehmen will.
Richtig! Dann passiert sowas und wer dann das erste mal kauft ist der Dumme, zumal es so viele Sachen gibt, die man zunächst nicht bedenkt und dann das Nachsehen hat. Oder besser gesagt, geht man als alter Mieter davon aus, dass solche Grundsätzlichkeiten mit Sicherheit ordnungsgemäß geregelt sind.
Nichts desto trotz, kann mir jemand hier sagen ob es diesbezüglich irgendwelche Rechtsgrundlagen gibt??????
PS: Ein heißer Tipp: Kauft nie Eigentum aus einer gescheiterten Ehe!!!! Ärger vorprogrammiert!!
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