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Verfasst am: 22.10.08, 14:53 Titel: Rückgabe beim Gebrauchtwagenkauf
Hallo, mal angenommen es gäbe folgendes Problem:
A hat von Unternehmer B ein Auto gekauft. B hat ein Autowerkstatt und handelt mit Gebrauchtwagen. Der Wagen, den A von B gekauft hat, hat an der Unterseite Rostspuren, die mit schwarzer Farbe übergemalt worden sind. Auch sonst ist das Auto in einem eher schlechten Zustand (Rost an der Heckklappe, Rost an den Türen innen). A möchte B nun gerne den Wagen zurückgeben und seinen alten Wagen, den B in Zahlung genommen hat wieder haben. Der Kauf liegt ca. 1 Woche zurück. Wie ist die Rechtslage?
A hat zuerst nur die Möglichkeit Nacherfüllung zu verlangen, sprich der Verkäufer muss die Mängel beseitigen. Erst wenn dies fehlschlägt kann der Käufer zurücktreten.
Ob Rostspuren überhaupt einem Mangel darstellen, hängt natürlich auch von Alter und Kaufpreis des Fahrzeugs ab. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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