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beschränkte Geschäftsfähigkeit

 
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 12:48    Titel: beschränkte Geschäftsfähigkeit Antworten mit Zitat

Hallo!

Nun mal eine klassische Fragestellung aus Prüfungen. Nicht meiner, bin aus dem Alter raus. Winken

Olga bekommt zu ihrem 17. Geburtstag ein Fahrrad von ihrer Tante und ein Mofa von ihrer Oma. Für die Versicherung und für Benzin muss sie dann aber selbst aufkommen. Olgas Eltern lehnen beide Geschenke ab, weil sie um Evas Sicherheit fürchten. Wie sieht die Rechtslage aus?

Ok, O. beschränkt geschäftsfähig, Schenkung lediglich rechtlicher Vorteil, kann sie annehmen.

Zwei Fragen aber:
1. Muss zwischen Fahrrad und Mofa differenziert werden? Rechtliche Nachteile entstehen zum Zeitpunkt der Schenkung doch bei beiden nicht.

2. Welchen Einfluss haben die Eltern? Hier werden Sicherheitsbedenken geltend gemacht. Was, wenn es z. B. um grundsätzliche Erziehungsfragen geht ("Mein Kind darf nicht mit Kriegsspielzeug spielen."). Oder die klassischen Zerwürfnisse innerhalb von Familien ("Von der Oma Dortmund nehmen wir nix!")?

Vielen Dank für Ihre Antworten ...

Freundliche Grüße
-John
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

1.) Ich denke nicht.

2.) Bei Schenkungen erstmal keinen, sie können später aber dem Kind verbieten das Geschenk zu benutzen, das dürfte durch ihr Erziehungsrecht gedeckt sein.
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John Robie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo spraadhans!

Vielen Dank!

Freundliche Grüße
-John
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Bingo02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2008
Beiträge: 1073

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 16:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zu 1: Der Nutzung eines Mofas durch eine Siebzehnjährige kann Seitens der Eltern leicht verhindert werden, indem die Eltern Ihr den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung vereiteln. Der kostenpflichtige theoretische Unterricht an einer Fahrschule, sowie die vorgeschriebene praktische Fahrprüfung bedarf sicherlich der elterlichen Zustimmung, desgleichen sollte die Zulassung zur Mofaprüfung auch der elterlichem Genehmigung bei Minderjährigen bedürfen!

D.h. für mich: Fahrradfahren darf sie sehr wohl aus eigener Verantwortung heraus, Mofafahren aber scheitert am blokierten Erwerb der Prüfbescheinigung.
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