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Hallo zusammen,
am Sonntag sollte sie eigentlich beginnen, unsere seit Ewigkeiten geplante, fast vierwöchige Traumreise in den Südpazifik (Cook Islands + Französisch Polynesien). Aber wahrscheinlich wird daraus nichts, denn wie vor 12 Stunden festgestellt wurde, ist unsere Hündin ziemlich krank. Aufgrund ihrer Leberwerte ist sie eher tot als lebendig. Sie liegt uns wahnsinnig am Herzen, ist für uns quasi ein "Kind-Ersatz". Da wir eine Reise-Vollschutzversicherung der [Reiseversicherung | Bitte keine Klarnamen -report-] abgeschlossen haben ist nun meine Frage, ob unser Hund rechtlich als "naher Angehöriger" gilt, denn im Versicherungsvertrag steht, dass man von der Reise zurücktreten kann, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt. Wie ist die Rechtsgrundlage?
...ob unser Hund rechtlich als "naher Angehöriger" gilt, denn im Versicherungsvertrag steht, dass man von der Reise zurücktreten kann, wenn ein naher Angehöriger schwer erkrankt.
Laut Webseite der [Reiseversicherung | Bitte keine Klarnamen -report-] ist eine Erkrankung eines Haustieres nicht mit versichert. Übrigens selnst dann nicht, wenn der Hund mit auf Reisen geht.
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