Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Falls es um einen Konflikt zwischen Neubau/Umbau einer Sraße und den davon Betroffenen gehen sollte, müsste man zunächst wissen, ob es sich um eine Gemeindestraße handelt oder um eine klassifizierte Straße (Kreis-, Landes- oder Bundesstraße). In jedem Fall wäre ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht nicht der Falsche. _________________ Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Anmeldungsdatum: 27.03.2005 Beiträge: 383 Wohnort: im wilden Süden
Verfasst am: 22.10.08, 15:11 Titel:
Erich Bauer hat folgendes geschrieben::
Falls es um einen Konflikt zwischen Neubau/Umbau einer Sraße und den davon Betroffenen gehen sollte, müsste man zunächst wissen, ob es sich um eine Gemeindestraße handelt oder um eine klassifizierte Straße (Kreis-, Landes- oder Bundesstraße). In jedem Fall wäre ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht nicht der Falsche.
Hallo,
zunächst mal DANKE für die Info !
Gemeindestraße, wo die Anlieger einen Neubau bezahlen sollen.
Greift hier auch eventuell die Rechtschutzversicherung ?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.