Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - welches Recht und welcher Anwalt ?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

welches Recht und welcher Anwalt ?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
killefiz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 11:38    Titel: welches Recht und welcher Anwalt ? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

wer weiß welches Recht bei Straßenbau angewendet wird, Baurecht ?
Was für ein Fachanwalt ist zuständig, öffentliches Recht ?

Danke !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Falls es um einen Konflikt zwischen Neubau/Umbau einer Sraße und den davon Betroffenen gehen sollte, müsste man zunächst wissen, ob es sich um eine Gemeindestraße handelt oder um eine klassifizierte Straße (Kreis-, Landes- oder Bundesstraße). In jedem Fall wäre ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht nicht der Falsche.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
killefiz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 383
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 15:11    Titel: Antworten mit Zitat

Erich Bauer hat folgendes geschrieben::
Falls es um einen Konflikt zwischen Neubau/Umbau einer Sraße und den davon Betroffenen gehen sollte, müsste man zunächst wissen, ob es sich um eine Gemeindestraße handelt oder um eine klassifizierte Straße (Kreis-, Landes- oder Bundesstraße). In jedem Fall wäre ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht nicht der Falsche.


Hallo,

zunächst mal DANKE für die Info !
Gemeindestraße, wo die Anlieger einen Neubau bezahlen sollen.
Greift hier auch eventuell die Rechtschutzversicherung ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

killefiz hat folgendes geschrieben::

Gemeindestraße, wo die Anlieger einen Neubau bezahlen sollen.

Siehe § 125 des Baugesetzbuches.
killefiz hat folgendes geschrieben::
Greift hier auch eventuell die Rechtschutzversicherung ?

Siehe Versicherungsbedingungen der Rechtschutzversicherung.
_________________
Erich Bauer
http://www.rechtsbeistand-bauer.de/
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Baurecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.