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recht.de :: Thema anzeigen - PflegeZG - Kann Angehöriger auch aus Heim geholt werden?
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PflegeZG - Kann Angehöriger auch aus Heim geholt werden?

 
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Mike01
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 11:45    Titel: PflegeZG - Kann Angehöriger auch aus Heim geholt werden? Antworten mit Zitat

Hallo,

das Pflegezeitgesetz ermöglicht Arbeitnehmern eine Freistellung für max. sechs Monaten.

Kann man dieses Gesetz auch bei bereits geklärter Pflegesituation in Anspruch nehmen? Beispiel: Der pflegebedürftiger Angehöriger ist bereits in einem Heim, ein Angehöriger möchte sich nun aber selber um die Pflege kümmern und sich von der Arbeit freistellen lassen.

Kann auch in diesem Fall die Freistellung nach dem PflegeZG verlangt werden?

Gruß Mike
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