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Verfasst am: 22.10.08, 11:45 Titel: PflegeZG - Kann Angehöriger auch aus Heim geholt werden?
Hallo,
das Pflegezeitgesetz ermöglicht Arbeitnehmern eine Freistellung für max. sechs Monaten.
Kann man dieses Gesetz auch bei bereits geklärter Pflegesituation in Anspruch nehmen? Beispiel: Der pflegebedürftiger Angehöriger ist bereits in einem Heim, ein Angehöriger möchte sich nun aber selber um die Pflege kümmern und sich von der Arbeit freistellen lassen.
Kann auch in diesem Fall die Freistellung nach dem PflegeZG verlangt werden?
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