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Verfasst am: 22.10.08, 11:36 Titel: PflegeZG - Was bedeutet der Begriff Akut?
Hallo,
mir bereitet der Begriff der "akuten auftretenden Pflegesituation" ein Problem.
Bekommt ein Angehöriger i.S. des Gesetzes plötzlich einen schweren Schlaganfall oder eine andere Krankheit, die plötzlich eine Pflege erforderlich macht, ist die Lage klar.
Aber wie sieht es in einem anderen Fall aus:
Ein Angehöriger ist mit den Jahren in die Pflegestufe 1 gekommen ohne dass dies aber zu Problemen bei der Organisation von Hilfe oder Pflege geführt hat. Dieser Angehörige bekommt nun einen schweren Schlaganfall und wird schwerst Pflegebedürftig: Die Pflege muss erheblich intensiviert werden, der Pflegezeitaufwand steigt erheblich - es müssen externe Fachkräfte hinzugezogen oder sogar ein Heimplatz gefunden werden.
Ist auch dieser Fall, obwohl eine Pflegebedürftigkeit schon länger besteht und diese sich jetzt "nur" plötzlich erheblich verschlechtert, durch das Gesetz abgedeckt?
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