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Auslagen aus Einkommen des Betreuten

 
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DieterH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 22.10.08, 22:00    Titel: Auslagen aus Einkommen des Betreuten Antworten mit Zitat

Hallo Zusammen

Als Laie hier mal, vielleicht für Sie/Euch, eine "banale" Frage. Verlegen
Folgender fiktiver Fall:
Person A ist an Demenz erkrankt und wird von Person B (Tochter) betreut.

Ist es in dem Fall richtig, dass Person B als ein/e nächste Angehörige nicht über jeden Euro an Ausgaben "Zeugnis" ablegen muss,
sondern nur in dem jährlichen Bericht an das Vormundschaftsgericht die Verwendung nachweisen muss?
Ist hier immer eine Belegführung von Nöten oder reicht eine detaillierte Beschreibung der Verwendung und ist eventuell auch §1908i BGB ??? teilweise richtig Frage
Wenn ich es als Laie einigermaßen Verstanden habe ist bis zu einem bestimmten Betrag monatlich kein Einverständnis des Vormundschaftsgericht notwendig.

Danke für aussagekräftige Antworten
_________________
have a nice day
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 07:13    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

grundsätzlich muss jede Ausgabe belegt sein. Es kann mal eine Ausnahme geben, wenn die Angaben des Betreuers glaubhaft erscheinen und/oder es sich um geringe Beträge handelt.

Das hängt vom zuständigen Rechtspfleger ab, und wie gut und lange man sich kennt.

Wenn z. B. ein Beleg über 2 Euro für einen Einkauf fehlt, dann ist das kein Beinbruch. Wenn aber für eine Barabhebung vom Konto über 50 Euro der Beleg/die Quittung fehlt, dann ist das schlecht und kann dazu führen, dass der Betreuer diesen Betrag ersetzen muss.

Bei Beträgen, die noch einiges höher sind, wird es unangenehme Fragen geben, und irgenwann droht der Staatsanwalt.

Gruß

Andreas
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