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befr. Aufenthaltserlaubnis

 
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salina44109
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 14:56    Titel: befr. Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo miteineander,
ich habe hier eine - hoffentlich unkomplizierte - Frage:
Wie lange darf sich ein Ausländer mit berifsteter Aufenthaltserlaubnis für D. in seinem Heimatland aufhalten?
Im Voraus schon Danke für Eure Antworten
Salina44109
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Azad
Gast





BeitragVerfasst am: 29.09.04, 15:46    Titel: Re: befr. Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Es ist in der Regel 6 Monate

Es sei, sein Aufenthaltstitel ist auf 3 monate befristet.
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Heinz-Peter Nobert
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 1197
Wohnort: Saarlouis

BeitragVerfasst am: 29.09.04, 18:21    Titel: Re: befr. Aufenthaltserlaubnis Antworten mit Zitat

Hallo,

nach sechs Monaten Auslandsaufenthalt erlischt die Aufenthaltserlaubnis, es sei denn, man holt zuvor eine Genehmigung der Ausländerbehörde für einen längeren Aufenthalt ein.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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