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Brief im juristischen Sinne zugestellt
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Dunkelangst
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 02:00    Titel: Brief im juristischen Sinne zugestellt Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich muss einen dicken fetten DIN A 4 Brief einer deutschen Behörde zustellen lassen. Natürlich muss dieser auch *wirklich*, im juristischen Sinn ankommen.

Wie würdet ihr einen Brief verschicken? Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, ganz normal, Expressbrief da bis 500 Euro versichert und bis 12:00 Uhr am nächsten Werktag dort?

Wie kann ich sicherstellen, dass dieser Brief zugestellt wurde? Reicht eine Bestätigung über den Versand aus? Ist es mein Problem, wenn die Post diesen Brief verlieren sollte, oder ist es das Problem von der Behörde?

Ich danke für jedwede Antworten!!

Gruß
Dunkelangst
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Schöne Grüße
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 06:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

der Absender trägt für einen rechtzeitigen und / oder ordnungsgemäßen Zugang eines Schreibens die Beweislast.

Deswegen würde ich die Art der Zustellung von der Wichtigkeit des Schriftstückes für mich abhängig machen.
Ich kann mich an eine private Angelegenheit erinnern, die war mir so wichtig, dass ich die Zustellung an die Behörde mittels PZU vorgenommen habe.
Noch sicherer wäre persönliche Übergabe gegen EB.


Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Noch sicherer wäre persönliche Übergabe gegen EB.
Das macht aber nur Sinn, wenn diese Behörde nicht allzu weit entfernt liegt. Von daher ist die von Ihnen aufgeführte Alternative PZU eine ganz gute Alternative.
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Kann man als Privatmann wirklich per PZU versenden, auf der Seite der Post klingt das irgendwie nicht so ?!
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:58    Titel: Antworten mit Zitat

M. W. geht das nicht. Der TE könnte sich aber eines Gerichtsvollziehers bedienen, der wiederum das Schriftstück zur Post aufgibt - mit PZU.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

yamato hat folgendes geschrieben::
Kann man als Privatmann wirklich per PZU versenden, auf der Seite der Post klingt das irgendwie nicht so ?!


Sorry, habe das gerade nochmal rausgesucht, war 1992 eine Besoldungsgeschichte.

Ich wollte mit PZU und bin dann bei Einschreiben mit Rückschein gelandet.

Grüße
Ronny Winken
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Klaas_Klever
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Anmeldungsdatum: 12.09.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:32    Titel: Antworten mit Zitat

es kommt ja auch auf die frist an ... ist noch genügend zeit würde ich es erstmal mit einem ganz einfachen brief versuchen und in dem brief um eine eingangsbestätigung bitten ...

aus meiner beruflichen erfahrung möchte ich auch noch darauf hinweisen, dass meiner meinung behörden den eingang nicht leugnen, wenn er stattgefunden hat ... auch wenn es sehr unangenehme schreiben für die empfängerbehörde sind.
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

auf einem seminar aus dem letzten jahr hieß es, dass privatleute auch die pzu verwenden können.
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Dunkelangst
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht hier um die Anfechtung einer Wahl. Ich muss den Brief an den bayerischen Landtag senden und habe noch drei Wochen Zeit. Der letzte Brief (versendet per Einschreiben mit Rückschein) ist spurlos verschwunden. Leider ist der Landtag 350 km weit weg, so dass ich diese Anfechtung nicht persönlich abgeben kann, da mir dies als Student einfach zu teuer ist.
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Deswegen würde ich die Art der Zustellung von der Wichtigkeit des Schriftstückes für mich abhängig machen.
Wie wichtig wäre euch die Sicherung einer freien und geheimen Wahl? Mir persönlich ist das sehr wichtig, aus diesem Grund muss der Brief *wirklich* ankommen. Leider bin ich Student und zu teuer darf das auch nicht sein... Am liebsten würde ich ins Auto steigen und unter Zeugen das Teil persönlich da abliefern... ich hab nicht mal ein Auto Traurig

Ich danke für eure Hilfe, bin aber irgendwie noch nicht schlauer... Geschockt

Wie würdet ihr das nun versenden?
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Schöne Grüße
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Klaas_Klever
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Anmeldungsdatum: 12.09.2008
Beiträge: 35

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

3 wochen sind ne menge zeit. ich würde es einfach nochmal mit einschreiben +rückschein versuchen. vielleicht kannst du ja ergänzend deinem landtagsabgeordneten, welcher wohl ein büro in deiner nähe hat, eine kopie zwecks übermittlung an den landtag vorbeibringen.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

@ Dunkleangst. Ich habe mal eben den Sendungsstatus unter https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendung/index.do überprüft und folgendes gefunden:




Sendungsstatus




Hier erhalten Sie den Sendungsstatus zu Ihren EINSCHREIBEN -, NACHNAHME -,
EIL International - und WERT International -Sendungen. Geschäftskunden können
ebenfalls den Status ihrer POSTIDENT- und PZA-Sendungen abfragen.



Einzel-
abfrage
Abfrage für
Geschäftskunden


Ihre Anfrage führte zu folgendem Ergebnis:



RR112014490DE:
Die Sendung wurde am 15.10.2008 in unserer Filiale Bahnhof 1, 95213 Münchberg eingeliefert. Bitte wiederholen Sie die Statusabfrage in den nächsten Tagen noch einmal!





Für weitere Fragen/Informationen wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice Einschreiben und Nachnahme National Telefonnummer (14 ct je angefangene Minute aus den deutschen Festnetzen; ggfs. abweichende Mobilfunktarife)
Montag-Freitag 8-18.00 Uhr.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 16:38    Titel: Antworten mit Zitat

@Niemand2000:

Zitat:
Geschäftskunden können ebenfalls den Status ihrer POSTIDENT- und PZA-Sendungen abfragen.

Ausrufezeichen
Das nützt dem TE also gar nichts.

@Dunkelangst: Die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kostet EUR 7,50. Bedient sich der Gerichtsvollzieher für die Zustellung der Post, so kostet dies EUR 2,50 zuzüglich der Gebühren, die die Post für eine PZU erhebt. Letzteres könnte für Sie in Frage kommen und dürfte insgesamt auch nicht die Welt kosten.
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Niemand2000
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe damit nur darstellen wollen, dass der Brief scheinbar - entgegen der behauptung des te - nicht spurlos verschwunden ist.

Niemand2000 hat folgendes geschrieben::
RR112014490DE:
Die Sendung wurde am 15.10.2008 in unserer Filiale Bahnhof 1, 95213 Münchberg eingeliefert. Bitte wiederholen Sie die Statusabfrage in den nächsten Tagen noch einmal!
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Es geht hier um die Anfechtung einer Wahl. Ich muss den Brief an den bayerischen Landtag


Geschockt

Das erste Mal in der Geschichte dieser Republik , dass die Bayern richtig gewählt haben ...

...und Du willst anfechten ??

Ich bedauere fast hier was geantwortet zu haben Winken

SCNR
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Dunkelangst
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Anmeldungsdatum: 15.06.2007
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 22:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::
Das erste Mal in der Geschichte dieser Republik , dass die Bayern richtig gewählt haben ...

...und Du willst anfechten ??
Ja, genau. Falls du Dich wirklich Fragen solltest, warum und wieso, dann solltest du das hier lesen. Findest du es richtig, wenn die Wähler in der Wahlkabine videoüberwacht werden und mir, als Beihelfer einer Wahl, untersagt wird, die Kamera abzudecken?

Bild 1, Bild 2, Download Anfechtung (PDF)

Viel Vergnügen beim Lesen. Winken

Zum Thema:
Die Wahlbeanstandung ist entgegen meiner vorherigen Annahme im Landtag eingegangen; mir liegt ein Bestätigungsschreiben des bayerischen Landtages vor, dass die Wahlbeanstandung eingegangen ist. Offenbar ist lediglich der Rückschein der Post abhanden gekommen.

Das nächste Mal werde ich nur noch über das Ergebnis der Wahlprüfung bezüglich der Landtagswahl informiert. Die Bezirkstagswahl muss ich separat anfechten. Dies werde ich innerhalb der nächsten Tage ebenfalls noch machen.
_________________
Schöne Grüße
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