Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mindestens einmal im Jahr ertönt der Ruf nach der Managerhaftung im deutschen Blätterwald - hier das jüngste Beispiel. Soweit, so plausibel, denn wer würde das nicht unterschreiben: Sollen die da oben, die alles zu entscheiden haben, auch ordentlich tief fallen, wenn sie mal wieder außer Abgehobenheit und Inkompetenz nichts an den Tag gelegt haben.
Auf der anderen Seite hört man fast jede Führungskraft, die man darauf anspricht, unter ihrer Verantwortung ächzen, denn man stehe ja als Entscheider sowieso immer mit einem Bein im Gefängnis. Und das Pandämonium ist wirklich beeindruckend, wie man zum Beispiel hier lesen kann (zugegeben, nicht gerade von heute der Beitrag, aber lesenswert).
Arbeitsrechtler dieses Forums, helft mir weiter: Brauchen wir wirklich eine Ausweitung der Managerhaftung? Wie könnte die arbeitsrechtlich überhaupt aussehen? Verfolgt Hans-Peter Friedrich nicht eher eine Initiative zur Haftungsbegrenzung, wenn er Manager mit bis zu zwei Jahresgehältern zur Rechenschaft ziehen können will? _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Aktuell: Die Beträge, um die jetzt bei der IKB gestritten wird, liegen meiner unmaßgeblichen Einschätzung nach jedenfalls deutlich unter zwei Jahresgehältern ... _________________ "Der Verwender von AGB muss sich nicht genauer ausdrücken als der Gesetzgeber." (AG Ludwigsburg 4 C 2111/06)
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.