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WEG-Verwalterwechsel offene Rechnungen

 
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:15    Titel: WEG-Verwalterwechsel offene Rechnungen Antworten mit Zitat

Hallo,
angenommen ein Verwalterwechsel findet zum 1.7 statt. Betriebskostenkonto wird übergeben an neuen Verwalter. Was ist wenn noch offene Rechnungen sagen wir aus dem Januar offen sind die bezahlt werden müssen das die Abrecnungsfirma ihre Unterlagen der alten Verwaltung zu Verfügung stellt das die gesmat abrechen kann?
Muss die neue Veraltung den Betrag begleichen?
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte folgendes machen, der Neue Verwalter gibt dem Alten Verwalter das Geld und die Rechnung und der Alte Verwalter bezahlt die Rechnung. Es könnte aber auch der Neue Verwalter gleich die Rechnung bezahlen und die Sache ist erledigt.

Oder sollte die Rechnung dem Alter Verw. aufs Auge gedrückt werden, obwohl der keinen Zugriff aufs Konto hat.
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antwort
ich hatte nur gedacht das der neue VErwalter hätte sagen können du hast verpasst die Rechnung zu zahlen jetzt ist es dein Ding
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechnung geht doch nicht an den Verwalter, sondern an die WEG. Und die gibts ja immer noch.
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 09:47    Titel: Antworten mit Zitat

ja aber alte Verwaltung sollte sie mit dem Betreibskostenkonto begleichen
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

Dieses Konto gehoert auch der WEG. Hat die WEG das gekuendigt?
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

alte verwaltung hatte ein konto und hat guthaben auf das konto des neuen verwalters überwiesen
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Konten einer WEG duerfen nicht auf den Namen des Verwalters laufen. Also sind das Konten der WEG. Nur die Bankverbindung hat sich geaendert. Das alles hat aber nichts mit der nichtbezahlten Rechnung zu tun. Die WEG hat nicht bezahlt und befindet sich somit in Verzug.
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 24.11.08, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Alter Verwalter A fragt heute bei einer Versorgungsfirma B an (weil er immer noch als Adressant gemeldet) ob sich C (neuer Verwalter) ángemeldet hat dies wird verneint. Versorgungsfirma will zum Übergabetermin einen Zählerstand zur Endabrechnung dieser ist nicht aufgeschrieben wurden. War dies notwendig? Vertragspartenr bleibt ja die WEG egal ob Verwalter A oder C die Post bekommt
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 01:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Verwalter meldet sich nicht an; er legt die Vollmacht vor und sollte seine Arbeit beginnen.

Einige Versorgungsunternehmen haben den o1.o7. als Stichtag. (2. Halbjahr)

Zitat:
Muss die neue Veraltung den Betrag begleichen?

Ich glaube, er würde sich bedanken. Auf den Arm nehmen

Zitat:
Vertragspartenr bleibt ja die WEG egal ob Verwalter A oder C die Post bekommt
Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich

Und somit darf der neue Verwalter seine Tätigkeit am o1.o7 beginnen und die offenen Rechnungen begleichen.
Aber Achtung : Nicht aus der Privatschatulle Sehr glücklich
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort
es ging aber darum was ist wenn sich der neue Verwalter nicht anmeldet und der alte immer noch o´post bekommt und erfährt das es noch auf ihn als Verwalter läuft
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Richard Gecko
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Dann haben sie mit der neuen Verwaltung nen Griff ins Klo getan.
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 25.11.08, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

O Sterzi, o Sterzi

Sie tun mir richtig leid. Ausrufezeichen Sehr glücklich
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Sterzi
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Anmeldungsdatum: 05.12.2006
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 10:20    Titel: Antworten mit Zitat

zum Glück betrifft es mich nicht direkt Sehr glücklich
Was für Haftungen könnten entstehen
a, für die neu Verwaltung
b, für die alte Verwaltung

amgenommen

neue Verwaltung hat sich nicht angemeldet und alte hat sich nicht abgemeldet
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emi 10
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Anmeldungsdatum: 19.07.2008
Beiträge: 199

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 12:16    Titel: Antworten mit Zitat

Der alte Vewalter haftet nur für die Sachen in seiner Amtszeit, und für Schäden in der Zukunft, die er zu veantworten hat.
z.B.
o1.o4. Eigentümer meldet Schaden am Gein.-Eigentum/ Verw. reagiert nicht.
o1.o7. Verwalterwechsel
o1.o9 Schaden größer geworden als am o1.o4

Der neue Verw.haftet ab dem Zeitpunkt der Wahlannahme.
Zitat:
neue Verwaltung hat sich nicht angemeldet und alte hat sich nicht abgemeldet

von mir
Zitat:
Ein Verwalter meldet sich nicht an; er legt die Vollmacht vor und sollte seine Arbeit beginnen.


Wie Richard Gecko schon geschrieben hat: nen Griff ins Klo getan

Ich würde mal in Erfahrung bringen, ob überhaupt ein neuer Verw. gewählt und die Annahme erfolgt ist.
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