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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 23.10.08, 09:15 Titel: WEG-Verwalterwechsel offene Rechnungen |
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Hallo,
angenommen ein Verwalterwechsel findet zum 1.7 statt. Betriebskostenkonto wird übergeben an neuen Verwalter. Was ist wenn noch offene Rechnungen sagen wir aus dem Januar offen sind die bezahlt werden müssen das die Abrecnungsfirma ihre Unterlagen der alten Verwaltung zu Verfügung stellt das die gesmat abrechen kann?
Muss die neue Veraltung den Betrag begleichen? |
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@migo FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
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Verfasst am: 23.10.08, 09:26 Titel: |
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Man könnte folgendes machen, der Neue Verwalter gibt dem Alten Verwalter das Geld und die Rechnung und der Alte Verwalter bezahlt die Rechnung. Es könnte aber auch der Neue Verwalter gleich die Rechnung bezahlen und die Sache ist erledigt.
Oder sollte die Rechnung dem Alter Verw. aufs Auge gedrückt werden, obwohl der keinen Zugriff aufs Konto hat. |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 23.10.08, 09:31 Titel: |
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Vielen Dank für die Antwort
ich hatte nur gedacht das der neue VErwalter hätte sagen können du hast verpasst die Rechnung zu zahlen jetzt ist es dein Ding |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.10.08, 09:42 Titel: |
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| Die Rechnung geht doch nicht an den Verwalter, sondern an die WEG. Und die gibts ja immer noch. |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 23.10.08, 09:47 Titel: |
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| ja aber alte Verwaltung sollte sie mit dem Betreibskostenkonto begleichen |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.10.08, 10:25 Titel: |
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| Dieses Konto gehoert auch der WEG. Hat die WEG das gekuendigt? |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 23.10.08, 12:05 Titel: |
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| alte verwaltung hatte ein konto und hat guthaben auf das konto des neuen verwalters überwiesen |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 23.10.08, 12:37 Titel: |
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| Konten einer WEG duerfen nicht auf den Namen des Verwalters laufen. Also sind das Konten der WEG. Nur die Bankverbindung hat sich geaendert. Das alles hat aber nichts mit der nichtbezahlten Rechnung zu tun. Die WEG hat nicht bezahlt und befindet sich somit in Verzug. |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 24.11.08, 15:25 Titel: |
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| Alter Verwalter A fragt heute bei einer Versorgungsfirma B an (weil er immer noch als Adressant gemeldet) ob sich C (neuer Verwalter) ángemeldet hat dies wird verneint. Versorgungsfirma will zum Übergabetermin einen Zählerstand zur Endabrechnung dieser ist nicht aufgeschrieben wurden. War dies notwendig? Vertragspartenr bleibt ja die WEG egal ob Verwalter A oder C die Post bekommt |
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emi 10 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.07.2008 Beiträge: 199
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Verfasst am: 25.11.08, 01:33 Titel: |
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Ein Verwalter meldet sich nicht an; er legt die Vollmacht vor und sollte seine Arbeit beginnen.
Einige Versorgungsunternehmen haben den o1.o7. als Stichtag. (2. Halbjahr)
| Zitat: | | Muss die neue Veraltung den Betrag begleichen? |
Ich glaube, er würde sich bedanken.
| Zitat: | | Vertragspartenr bleibt ja die WEG egal ob Verwalter A oder C die Post bekommt |
Und somit darf der neue Verwalter seine Tätigkeit am o1.o7 beginnen und die offenen Rechnungen begleichen.
Aber Achtung : Nicht aus der Privatschatulle  |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 25.11.08, 09:25 Titel: |
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Danke für die Antwort
es ging aber darum was ist wenn sich der neue Verwalter nicht anmeldet und der alte immer noch o´post bekommt und erfährt das es noch auf ihn als Verwalter läuft |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 25.11.08, 10:33 Titel: |
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| Dann haben sie mit der neuen Verwaltung nen Griff ins Klo getan. |
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emi 10 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.07.2008 Beiträge: 199
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Verfasst am: 25.11.08, 20:48 Titel: |
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O Sterzi, o Sterzi
Sie tun mir richtig leid.  |
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Sterzi FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.12.2006 Beiträge: 417
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Verfasst am: 26.11.08, 10:20 Titel: |
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zum Glück betrifft es mich nicht direkt
Was für Haftungen könnten entstehen
a, für die neu Verwaltung
b, für die alte Verwaltung
amgenommen
neue Verwaltung hat sich nicht angemeldet und alte hat sich nicht abgemeldet |
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emi 10 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.07.2008 Beiträge: 199
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Verfasst am: 26.11.08, 12:16 Titel: |
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Der alte Vewalter haftet nur für die Sachen in seiner Amtszeit, und für Schäden in der Zukunft, die er zu veantworten hat.
z.B.
o1.o4. Eigentümer meldet Schaden am Gein.-Eigentum/ Verw. reagiert nicht.
o1.o7. Verwalterwechsel
o1.o9 Schaden größer geworden als am o1.o4
Der neue Verw.haftet ab dem Zeitpunkt der Wahlannahme.
| Zitat: | | neue Verwaltung hat sich nicht angemeldet und alte hat sich nicht abgemeldet |
von mir
| Zitat: | | Ein Verwalter meldet sich nicht an; er legt die Vollmacht vor und sollte seine Arbeit beginnen. |
Wie Richard Gecko schon geschrieben hat: nen Griff ins Klo getan
Ich würde mal in Erfahrung bringen, ob überhaupt ein neuer Verw. gewählt und die Annahme erfolgt ist. |
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