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Nehmen wir mal an ein Verfahren wurde gegen mich mangels eines hinreichenden Tatverdachtes eingestellt. (-> Tatvorwurf: Besonders schwerer Diebstahl)
Mein Anwalt der für mich gegen meinen Arbeitgeber , welcher nicht gezahlt hat, vorgegangen ist (es wurde sich bei einem Vergleich geeinigt!) hat mir erklärt, dass ich zur Vorladung bei der Polizei nicht müsse. Mein Arbeitsgeber ist übrigens derjenige der den Diebstahl angezeigt hat (ich weiss jedoch nur, dass angeblich zwei Reservierungsbücher fehlen sollen!). Ich war nicht HAuptverdächtiger muss ich dazu sagen!
Jedenfalls hat mein Anwalt anscheinend meine Stellungnahme an an die Staatsanwaltschaft geschrieben und das Ermittlungsverfahren wurde gemäß §170 Absatz 2 der Strafprozeßordnung eingestellt.
Gestern habe ich eine Rechnung von 760,41€ bekommen in der von Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Zusatzgebühr, Kopierkosten, Auslagen, usw. die Rede ist. Er hat jedoch nur einen Brief geschrieben und ich habe ihn noch nichtmal drum gebeten dies zu tun!
Wie ist die Rechtslage! Muss ich obwohl ich gar nichts gemacht habe und obwohl ein Verfahren gegen mich eingestellt wurde irgendetwas bezahlen?
und ich habe ihn noch nichtmal drum gebeten dies zu tun!
Wie ist die Rechtslage! Muss ich obwohl ich gar nichts gemacht habe und obwohl ein Verfahren gegen mich eingestellt wurde irgendetwas bezahlen?
Für das, was der Anwalt getan hat, sind diese Gebühren zunächst mal grundsätzlich richtig. DIe werden bei Einstellung auch nicht erstattet.
Ob der Anwalt hierzu einen Auftrag hatte, ist die entscheidende Frage und wird eine Frage der Beweislast sein. _________________ _______________________________________________
"Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
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