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Verfasst am: 20.02.05, 13:57 Titel: Urlaub als Minderjähriger
Hi,
fünf Jugendlichen, zwei davon 14 die anderen 15 ist aufgefallen, dass spezielle Jugendreisen (etwa von www.ruf.de) zwar meist ziemlich teuer sind, trotzdem aber ein schlechtes Preis-Leistungs Verhältnis bieten. (Busfahrt nach Spanien, Unterkunft in irgendwelchen Baracken, man muss Küchendienst machen usw.)
Nicht dass sie die totalen Snobs sind und sich so was nicht zumuten möchten, aber von TUI, Thomas Cook und anderen 'normalen' Reiseveranstaltern gibt es meistens günstigere Reisen z. T. mit Flug und Unterkunft in gutem Hotel. Dürfen sie als Minderjährige daran teilnehmen ohne weiteres?
Nichts genaues weiß ich nicht, oder wie war das doch gleich ?
Denke mal der Unterschied zwischen, Ruf oder Ruff oder wie die Frau doch gleich wieder hieß, gibts die überhaupt noch , und Reisenunternehmen wie Cook , TUI und Co., dürfte darin liegen das bei ersterem Angebot die Aufsichtspflicht durch die Eltern auf die Betreuer übertragen wird, die wohl aus eignem Geschäftsinteresse auch damit einverstanden sind, bei Cook, TUI und Co. werden ja keine Betreuer gestellt soweit ich weiß, also wer soll nun auf die Kids aufpassen im Ausland ?
Was anderes wäre es denke ich mal wenn eine Person über 18 mitvereisen würde um die Aufsichtspflicht zu übernehmen.
Wie gesagt das sind nur Vermutungen die sich mir aufdrängen in meinem hohen Alter, müssen also nicht unbedingt zutreffen.
Aber jetzt mal was anderes, bei Ruf oder Ruff handelt es sich dabei um dieses Unternehmen, was diese Jugendsprachreisen in den Ferien organisiert, mit Sitz in Oberursel/ Ts. ?
Wenn ja, war ich mit denen mal für 3 Wochen 1988 rum in Poole Süd-England, ich fands recht spaßig, wenn mir auch der Unterricht recht wenig gebracht hat und wir die erste Woche erstmal damit verbringen mußten den Gasteltern die von der Veranstalterin verbreiteten Flaussen wieder auszureden, von wegen deutsche Kinder essen keinen Fisch etc....
Aber welcher Urlaub läuft schon völlig streßfrei ab, und das Freizeitangebot sowie die Ausflüge waren echt klasse, genauso wie die Unterbringung und unsere Gasteltern, die Sprache lernt man eh viel besser durch den Kontakt mit den Einwohnern, als in irgendwelchen Unterrichtsstunden, somal die meisten Sprachen sich von der Schulversion genauso unterscheiden wie unsere Sprache auch.
Prinzipiell gibt es kein Gesetz, daß die Alleinreisen von über 14jährigen Jugendlichen verbieten. Die Buchungen usw. (Rechtsgeschäfte) müßten natürl. von den gesetzl. Vertretern vorgenommen werden. Innerhalb Deutschlands dürfte es keine Probleme geben. Empfehlenswert wäre aber die Mitreise einer volljährigen Person, die dann auch die "Erziehungsbeauftragung" iSd. § 1(1)4 JSchG übernehmen könnte, so daß z.B. auch Discotheken besucht werden dürften.
Was eine eine Reise ins Ausland angeht, müßten die gesetzlichen Regelungen des jeweiligen Landes sondiert und natürl. auch beachtet werden. Auskunft dazu erteilen die jeweiligen Botschaften und Konsulate. _________________ mit frdl. Grüßen
J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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