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Bemessungsgrundlage ALG I

 
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 10:10    Titel: Bemessungsgrundlage ALG I Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen folgender fiktiver Fall:

A hat 4 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet (Apr 03 bis Apr. 07)

Danach bezog A Krankengeld (Jan 07 bis Dez 07)

Dann war er von Dez 2007 bis Dez 2008 in einer beruflichen Reha und bezog Übergangsgeld

Welche Besmessungsgrundlage nimmt die Arbeitsagentur jetzt fürs ALG I. Krankengeld oder Arbeitslohn von davor. Krankengeld war natürlich weniger als Arbeitslohn

Hoffe jemand kann helfen. Danke
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wiefke
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.01.2007
Beiträge: 49

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir denn echt keiner helfen?
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kirchturm
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

wiefke hat folgendes geschrieben::
kann mir denn echt keiner helfen?

Immer "langsam mit die jungen Pferde" Geschockt - hier schreiben ausschließlich Freiwillige und vielleicht hatten die SGB III-Experten in den verstrichenen 4 Std. 26 Min. einfach noch keine Zeit?
_________________
Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Bin kein Fachmann für das AlG1 aber der Link hier hilft vielleicht:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Dauer-Hoehe/Bemessung/Bemessung-Nav.html

Hoffe er funktioniert, ich vermute nachdem den dortigen Aussagen, hier könnte ein fiktives Arbeitsentgelt zum Tragen kommen.
Aber im Zweifel einfach bei der Agentur anrufen.
Nummer dürfte sich hier finden:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Navigation/Dienststellen/Dienststellen-Nav.html
_________________
ausgezeichnet
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