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Brauche Hilfe bei Urheberrechtsverletzung

 
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Jennydraht5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.11.08, 22:23    Titel: Brauche Hilfe bei Urheberrechtsverletzung Antworten mit Zitat

Ich habe heute einen Brief von einer Kanzlei bekommen, in dem mir Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird und eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Kostenberechnung beläuft sich auf 1780 Euro (Gegenstandswert 100 Euro).

Ich habe bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen gebrauchten Sessel angeboten, dessen Hersteller mir nicht bekannt ist, der aber einem Markensessel eines deutschen Herstellers ähnelt. In der Artikelbezeichnung steht "Namedesmarkensessels/Designerdesmarkensessels-Aera". Den Herstellernamen nenne ich nicht. In der Artikelbeschreibung nenne ich keine Namen.

Kann mir jemand Tipps geben? Hat jemand Erfahrung damit?

Danke im voraus, Mic
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Kostenberechnung beläuft sich auf 1780 Euro (Gegenstandswert 100 Euro).

Bei dem Gegenstandswert dürften drei Nullen fehlen, denn nur bei 100 T€ kommen wir auf 1.780,20 € netto. Cool

Gewerbliche oder private "Auktion"?

Der Streitwert von 100 T€ wird bei Markensachen regelmäßig in Ansatz gebracht, ist also ok.

Fraglich könnte hier sein, ob ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegt, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt (z. B. dürften die Erben nach Gottlieb Biedermeier nicht abmahnen können, wenn jemand ein Möbelstück als "Biedermeier-Möbelstück" anbietet, auch die "Generation Golf" ist inzwischen ein stehender Begriff, mit "Bauhaus" dürfte es sich ähnlich verhalten, wesentlich problematischer wäre da schon "Wassily-Stuhl" oder "Marcel-Breuer-Design") usw.

Soweit der Fall nicht völlig eindeutig ist, sollte man einen Rechtsanwalt, der sich auf Markenrecht spezialisiert hat, in Anspruch nehmen. Erfahrungsgemäß werden von Markenrechtsinhabern nicht allzu selten zu weitgehende Unterlassungserklärungen verlangt.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Jennydraht5
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.11.08, 07:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen herzlichen Dank! Ich bin gewerblicher Verkäufer, Sie liegen da ganz richtig mit Ihren Vermutungen, ich hatte völlig ahnungslos in der Bezeichnung W.../MB... Ära stehen. Den gleichen Stuhl gibt es bei Internetauktionshaus [Name geändert] UK als w... style chair.
In der Unterlassungserklärung soll ich mich verpflichten, keine Möbelstücke aus einer Liste der Fa. K anzubieten.
Bei dem Gegenstandswert fehlten die drei Nullen.
Gibt es Hoffnung? Danke, Mic
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