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Unterlassene Hilfeleistung vom Sportlehrer
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Zeratus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:06    Titel: Unterlassene Hilfeleistung vom Sportlehrer Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

mein Sohn (14) war im Sportunterricht mit ein paar anderen Schülern im Geräteraum was der Lehrer auch wußte und duldete....er wurde unabsichtlich mit einen Ball von einen Gerätekasten heruntergeschossen wobei er sich seinen Fuß bei dem Sturz gebrochen hat.

Vor Schmerzen auf dem Boden liegend schickte er daraufhin einen Mitschüler zum Sportlehrer um Hilfe zubekomen....darauf sagte der Lehrer das er selber schuld an diesem Unfall sei , da er nicht im Geräteraum sein durfte.Mein Sohn mußte die restliche Sportstunde(30min)auf der Bank sitzen zu der er auch alleine auf einen Bein hinhüpfen musste , ohne das der Lehrer sich den Fuß genau angeschaut hat.Mein Sohn fragte mehrmals unter Tränen ob er bitte ins Krankenzimmer dürfe,da er wirklich sehr große Schmerzen hat. Jedoch ohne Erfolg, sein Lehrer zog es vor ihn zu Ignoriern und ließ ihn trotzallem die restliche Zeit der Schulstunde auf der Bank verbringen .

Nachdem dann endlich die halbe Stunde verstrichen war "erlaubte" der Lehrer im ins Krankenzimmer zu gehen. Nun glaubt mal wohl er hätte meinen Sohn begleitet ,aber nein, er musste ganz allein auf einem Bein einen langen Weg duchs Schulgebäude zurücklegen um ins Krankenzimmer zu gelangen, natürlich wiedermals unter Tränen und unertäglichen Schmerzen.

Dort angekommen zeigte mein Sohn der dort tätigen Sekretärin seinen Fuß, als dann auch sein Sportlehrer dazu stieß und meinte " das ist nicht so schlimm" die Sekritärin entschied sich trotz des komentares des Lehrers einen Krankenwagen zurufen.Mein Sohn musste allein ins Krankenhaus ohne begleitung eines Lehrers oder Schülers....mich konnte man nicht anrufen da meine Telefonnummer wohl nicht auffindbar war....

Meine Frage nun : was kann ich gegen ein solches Fehlverhalten der Lehrer tun?
in meinen Augen war es unterlassene Hilfeleistung
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Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Fraglich ist, ob hier die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wirklich ermitteln muss, obwohl dem Lehrer wohl tatsächlich ein grobes Fehlverhalten anzulasten ist. M. E. muss man nicht immer die Strafverfolgungsbehörden einschalten. Die unterlassene Hilfeleistung ist übrigens in § 323 c StGB geregelt. Sie wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Sie ist kein Antragsdelikt, man kann also die Strafanzeige, die man natürlich auch schriftlich einreichen kann, m. E. noch zurückstellen.

Man kann natürlich auch mit dem Schuldirektor sprechen oder schreiben und ihn fragen, was er in diesem Fall zu tun gedenkt, damit sich Ähnliches nicht wiederholen kann. Man kann aber - m. E. das zunächst Ratsamste in diesem Fall - sich direkt mit dem Lehrer in Verbindung setzen und ihn ganz direkt fragen, was er sich eigentlich dabei gedacht hat, den Sohn S in hilfloser Lage auf der Bank sitzen zu lassen.

Wenn man mit dem Direktor oder mit dem Lehrer selbst keine Lösung findet, kann man sich auch an die Schulaufsicht mit einer "Dienstaufsichtsbeschwerde" wenden. Hier gilt der gute alte Spruch: "Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist formlos und fristlos, aber meistens auch fruchtlos", sorry.
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Zeratus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Danke erstmal für deine Antwort
Ein Gespräch mit dem Lehrer ist quasi unmöglich. Ich habe heute ein Gespräch mit ihm führen wollen,jedoch unglaublich wie er mir begegnete. Ich bin ruhig und sachlich geblieben und habe den Lehrer auf die Groben Fehler hingewiesen die er in meinen Augen begangen hat.Unteranderm hat er meinem Sohn noch gesagt das sein gebrochener Fuß nun seine Strafe sei dafür das er sich verbotener weise im Geräteraum aufgehalten hat. Im allgemeinen war die Reaktion des Lehrers unglaublich.Er hat sich föllig im Ton vergriffen und wurde sogar laut...anschließend hat er mich mitten im Gespräch stehen lassen und meinte es habe keinen Sinn er möchte heute nicht mit mir reden, da er überarbeitet wäre und heute keine Lust und keine Nerven mehr für ein solches Gespräch habe.(Es war Elternsprechtag)

Ein Gespräch mit der Schulleitung hat auch schon stattgefunden...man versucht die Sache runter zuspielen und hält mich hin. ich bekomme nichts konkretes und jeder meiner versuche die Sache ruhig zu regeln scheitert.
was soll ich davon halten...immerhin werden die kinder auch zur Rechenschaft gezogen wenn sie mist bauen, als Lehrer ist man wohl gottesähnlich und kann sich einer solch unangenehmen Sache wohl leicht entziehen. Ich bin schockiert was an Deutschen Schulen so gang und gebe ist!!
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mitternacht
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 00:56    Titel: Antworten mit Zitat

Zeratus hat folgendes geschrieben::
Ich bin schockiert was an Deutschen Schulen so gang und gebe ist!!
Und ich bin bei solchen pauschalen Verunglimpfungen nicht interessiert, zum Thema beizutragen.

Die Bezeichnung "Deutsche Schule" wird üblicherweise nur auf Auslandsschulen angewendet - z. B. auf die in Buenos Aires oder Sofia oder Barcelona. Dort gilt normalerweise kein deutsches Recht.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
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larissaberger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 01:26    Titel: Antworten mit Zitat

mitternacht hat folgendes geschrieben::
Zeratus hat folgendes geschrieben::
Ich bin schockiert was an Deutschen Schulen so gang und gebe ist!!
Und ich bin bei solchen pauschalen Verunglimpfungen nicht interessiert, zum Thema beizutragen.



Fühlt sich da etwa jemand angesprochen??? Geschockt

Das Verhalten des Lehrer lässt wirklich zu wünschen übrig und ist mit Sicherheit kein Einzelfall. Die meisten Lehrer betrachten ihren Beamtenstatus als Freifahrt sich an den Schülern auszulassen. Ein Gespräch mit der Schulleitung wird nicht viel bringen, eine Krähe sticht der anderen kein Auge aus.
Da ich annehme, dein Sohn wird noch länger diese Schule besuchen bleibt dir wohl nichts anderes übrig als das ganze abzuhaken. Andernfalls wäre eine Anzeige sinnvoll.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 05:21    Titel: Antworten mit Zitat

Questor hat folgendes geschrieben::
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Lehrer erlaubt hat, dass die Kinder im Geräteraum spielen. Vielleicht erzählt das ihr Sohn, aber das stimmt nicht. Das war schon zu meiner Zeit nicht erlaubt.

Kann nicht sein, weil darf nicht sein?
Woher können wir wissen, was ein Lehrer hier erlaubt/geduldet hat? Dem Sohn hier unumwunden der Lüge zu bezichtigen halte ich für etwas voreilig.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 05:29    Titel: Antworten mit Zitat

Trotzdem ist das mögliche Fehlverhalten des Jungen, daß zum Unfall geführt hat, für die Betrachtung des Verhaltens des Lehrer nach dem Unfall völlig unerheblich.
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Geist ist Geil!
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hato69
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Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Adromir hat folgendes geschrieben::
Trotzdem ist das mögliche Fehlverhalten des Jungen, daß zum Unfall geführt hat, für die Betrachtung des Verhaltens des Lehrer nach dem Unfall völlig unerheblich.


Die Betrachtung das Jungen, der noch weiterhin in die Schule muss,
Nachdem der Vater, nach dem "Unfall" möglicherweise sein Recht bekommt.
Ist trotz einem gebrochenen Fuß, im Umgang mit den Lehrern sehr erheblich.

Was soll das? Mal sehen, ob mal wieder der Mammon Recht bekommt.

In meiner Kindheit hab ich mir auch den Fuß, im Sportunterricht gebrochen.
Ich durfte mit dem Rad 5km zum nächsten D-Arzt, da wissen meine Eltern nix von.
Wird die Jugend immer weinerlicher, weil die Erwachsenen und deren Rechte wichtiger sind?

Mal so ganz allgemein in den Raum gestellt.:
Wollen wir unseren Kindern das verbieten, was uns stark gemacht hat.
Was nützt ein kämpfender Verstand, wenn der Körper es nie gelernt hat.
Ehm, "Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach!"

Wie war das gleich noch in eine asiatischen Welt?
Ein Kind, welches von Geburt an bis zu einem bestimmten Alter
keine seelischen und körperlichen Verletzungen erlitten hat, (o.s.ä.)
darf im Namen der Eltern, den Anspruch auf den Trohn anmelden?
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S.H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.12.2004
Beiträge: 89

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 11:45    Titel: Antworten mit Zitat

was mich hier stutzig macht, dass ne Telefonnummer nicht auffindbar gewesen sein sollte...
Egal, wie der Unfallhergang war. Dass der Lehrer falsch reagiert hat mag ja sein, aber keiner außer dem Buben und dem Lehrer kennt den genauen Hergang...
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Ehm, ...doch, die Sekretärin wusste auch bescheid.
Was zum Himmel hat eine Sekretärin im Kramkenzimmer zu suchen
und auch noch gesundheitliche Entscheidungen zu treffen.
Oups, habsch doch gladd den Unfallbeauftragten Ansprechpartner unrterschlagen.

Ehm,...die ersthelfer des RTW dürften noch dabei gewesen sein.
MEn, verhält sich ein Bruch, wie ne olle Zauberkugel beim lutschen,
was die Verfärbung betrifft.

Ehm, muss im Krankenhaus bei deren heutiger finanziellen Lage,
eine private Telefonnummer auffindbar sein?
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

flipmow hat folgendes geschrieben::
...Man muss körperliche Schmerzen erleiden, um zu einem vernünftigen Menschen heranzuwachsen? Geschockt


Ja Mann muss, oder zeigst du mich an, wenn ich mit 5kg Wattbällchen werfe.

Dann beachte bei deiner Anzeige, dass drei deiner Finger auf dich zeigen. Auf den Arm nehmen
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

hato69 hat folgendes geschrieben::
Ja Mann muss, oder zeigst du mich an, wenn ich mit 5kg Wattbällchen werfe.

Dann beachte bei deiner Anzeige, dass drei deiner Finger auf dich zeigen. Auf den Arm nehmen

Mit den Augen rollen
(Gilt übrigens für die meisten Ihrer Beiträge)
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Zeratus
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.10.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Erstmal danke für eure große Resonanz,
allerdings fällt mir bei den Aussagen vieler auf das absolute Herzlosigkeit bestandteil einiger Sätze ist. Es geht hervor das es absolut okay ist das Kind erstmal zu bestrafen für seinen Ungehorsam im Unterricht und erst dann Hilfemaßnahmen erfolgen sollten.Meiner Meinung nach völlig unangemessen...sollte es nicht ehr umgekert sein??? und mal am Rande erwähnt...es gab keine Hilfrleistung vom Lehrer...keine einzige. Es war eine Notsituation in der sich mein Sohn befand, ob er nun selbst daran Schuld trägt oder nicht, er stand unter Schock und Schmerzen...wobei ich erwähnen muss das es kein normaler Bruch ist sondern ein dreifacher.

Natürlich sollte er für seinen Ungehorsam zur Rechenschaft gezogen werden, das steht wohl außer Frage, aber in erster Linie ist es wohl unglaublich was dort an diesem Tag geschah. Das wirklich einige der Meinung sind das ein komplizierter Fußbruch etwas mit Verweichlichkeit und Weinerlichkeit unserer Jugend bzw. Erziehung zutun hat finde ich genauso unglaublich.

Also gehe ich davon aus das wenn ich ein angefahrenes Kind auf der Straße entdecke erstmal Erziehungsmaßnahmen folgen lasse, da das Kind ja quasi verbotenerweise auf der Straße gespielt hat, und erst nachdem meine Erziehung gefruchtet hat werde ich dem verletzten Kind Hilfe leisten...oder sollte ich vieleicht erst garnicht helfen? Immerhin könnte das Kind ja erstmal allein zum Arzt gehen damit es nicht zu einer verweichlichten Jugend heranwächst.

Nunja, wie auch immer. Hierbei geht es nicht um irgend ein Recht das mir wiederfahren soll ,sondern darum das sich solche Ereignisse nicht nochmal zutragen, da sich mein Kind in der obhut der Lehrer befindet und die Kinder anderer Eltern auch. Ich denke auch das es keine Erziehungssache ist wenn Kinder einmal den Reiz des verbotenen austesten, ich glaube das haben wir alle in irgendeiner Form getan.
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hato69
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2008
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zeratus hat folgendes geschrieben::
...
Nunja, wie auch immer. Hierbei geht es nicht um irgend ein Recht das mir wiederfahren soll ,sondern darum das sich solche Ereignisse nicht nochmal zutragen, da sich mein Kind in der obhut der Lehrer befindet und die Kinder anderer Eltern auch. Ich denke auch das es keine Erziehungssache ist wenn Kinder einmal den Reiz des verbotenen austesten, ich glaube das haben wir alle in irgendeiner Form getan.


...ebenst. Mit den Augen rollen
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pragmatiker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.07.2007
Beiträge: 1047

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

hallo zeratus, viel an vernünftigen antworten hast du ja noch nicht bekommen.
also: ich würde hier unbedingt eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen den lehrer machen. dazu muss sich ein beamter (er also) dann äußern. das ist peinlich für ihn und die beschwerde kommt auch in seine dienstakte.

natürlich must du damit rechnen, dass dein sohn von diesem lehrer in zukunft gemobbt wird und du als schwieriges elternteil gilst. etwas, das ja leider viele eltern davon abhält, offensichtliche fehlentwicklungen in der schule nicht zu melden.

hoffe du kannst was anfangen mit der antwort.
_________________
Ich freue mich über Eure ehrlichen Bewertungen (einfach auf den grünen Punkt unter meinem Benutzernamen klicken und los geht´s)
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