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Ich hätte da mal eine Frage bezügliche des Gesundheitszeugnisses, welches man zur Arbeit in der Gastronomie ablegen (bzw anhören) muss.
Nun habe ich einen Job in der Gastronomie erhalten und muss dies bei meinem AG vorweisen.
Nun habe ich aber auch einen Jagdschein, und dafür wurde ich auch in Wildbret-Hygiene und allgemeinen hygenischen Vorschriften in Lebensmittel-verarbeitenden Betrieben/Bereichen geschult worden.
Unter anderem bin ich durch die Ablegung der Prüfung berechtigt Wild zu verarbeiten und zu veräußern.
Reicht also mein durch die Jägerprüfung abgeprüftes Wissen nicht aus, um auch in anderen Lebensmittel verarbeitenden Bereichen tätig zu sein?
Vorteil wäre, dass man sich in dem Fall 25€ einsparen könnte.
das Gesundheitszeugnis weist aus, dass der AN die gesundheitlichen Voraussetzungen in der Gastronomie erfüllt, sprich das keine Infektionskrankheiten etc. vorliegen. Das Gesundheitszeugnis wird also durch Untersuchung des AN erstellt.
Soweit mir gesagt wurde (Vom Gesundheitsamt und Bekannten), muss ich nur eine Schulung beim Gesundheitsamt besuchen und erhalte das Gesundheitszeugnis dadurch.
Das dauert ca eine halbe Stunde.
Dies ist auch der Grund, warum ich persönlich keinen Sinn darin sehe, diese zu besuchen, da mir die Inhalte bereits bekannt sind und ich mein Wissen in einer Prüfung bereits belegt habe.
Von einer Untersuchung habe ich noch nie etwas gehört
Seit 2001 wurde die Untersuchung durch eine Belehrung im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ersetzt. Hier wird über bestimmte relevante Symptome und Krankheiten, und der Aufforderung, bei Auftreten dieser die Arbeit niederzulegen und zum Arzt zu gehen, informiert. Die sogenannte Erstbelehrung führt das Gesundheitsamt oder ein dafür zugelassener Arzt durch. Die jährlich vorgeschriebene Wiederholung kann der Arbeitgeber selbst durchführen.
Super, danke für die Links
Dann werde ich wohl nicht drumrum kommen
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