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Hallo,
ich habe eine etwas spezielle Frage an die SGB V - Experten:
Arbeitnehmer in PKV versichert, Tochter (19 Jahre) auch in PKV mitversichert, für den Gesamt-PKV-Beitrag zahlt der Arbeitgeber einen monatlichen Zuschuss von 50 %.
Ab Oktober studiert die Tochter, wechselt zu Beginn des Studiums in die GKV, Monatsbeitrag ca. 60,00 EUR für GKV und PV.
Nun die Frage: Hat der Vater Anspruch auf Arbeitgeberzuschuss für den GKV- und PV-Beitrag seiner Tochter?
Danke für hilfreiche Antworten!!!
Anmeldungsdatum: 07.09.2007 Beiträge: 788 Wohnort: Deutsche Märchenstraße
Verfasst am: 24.10.08, 13:14 Titel:
Hallo,
es kann beim Arbeitgeber noch ein Beitragszuschuss geltend gemacht werden, soweit der gesamte Höchstbeitragszuschuss von 250,20 Euro mtl. / 2008) noch nicht ausgeschöpft wurde. Grundlage ist § 257 Abs.2 SGB V, s.hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html.
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