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Entfernen der Magensonde möglich?

 
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Susi Sunkist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 09:27    Titel: Entfernen der Magensonde möglich? Antworten mit Zitat

Eine Frau (85) erleidet einen Hirnstamminfarkt, kommt ins Krankenhaus, hier wird sie ärztlich versorgt und es wird eine Magensonde gelegt. Durch den Infarkt wird sie zum Pflegefall mit Pflegestufe III und einem GdB von 100 und in ein Pflegeheim eingewiesen.

Dort ist sie nun gut 1 Jahr untergebracht, wobei keine Besserung oder Änderung des Zustandes erfolgt ist. Die Dame liegt, es ist keine Kommunikation möglich, keine Mobilität oder sonstiges gegeben, Zustand ähnlich eines Wachkomas.

Die Magensonde wurde im Krankenhaus gelegt mit den Worten: Wenn keine Besserung erfolgt, könne diese wieder entfernt werden und auf intravenöse Applikation umgestellt werden.

Hier die Frage:
Ist die möglich? Wer hat dies zu entscheiden? Muss dies beim Arzt "beantragt" werden?

Vielen Dank für Eure Gedanken!
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

da von "beim arzt beantragen" die rede ist gehe ich davon aus das kein betreuer vorhanden ist, deshalb schweife ich ein bissel weiter ab, bevor ich zu dem thema komme.

da die frau sich nicht mehr äußern kann wird dies jemand anderes für sich entscheiden müssen (BGB § 1902). die kann nicht einfach irgend jemand, sondern vom gericht (richter) muss jemand dazu "bestimmt" werden, dies geschieht aber nur auf antrag beim amtsgericht wo die frau ihren aktuellen "wohnsitz" hat. nromalerweise kann das pflegeheim gefragt werden, diese haben eig. erfahrung damit u. können noc hweitere tips geben.
sollte also betreuer vom amtsgericht bestellt worden sein u. den "bereich" gesundheitsfürsorge inne haben ODER jemand über eine patientenverfügung bestimmt sein so kann derjenige für die frau entscheiden. dennoch gibt es entscheidungen bei denen ein "pfleger" vom amtsgericht die entscheidung des vertreters "absegnen" muss, so das der vertreter nicht "unfug" treiben kann.

auf folgender seite steht eine infobroschüre vom bundesministerium der justiz zum download bereit. http://www.bmj.de/enid/48ba9504acd8d7c64a0d66d07b011a93,0/Publikationen/Betreuungsrecht_kh.html

ps.: unter http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstliche_Ern%C3%A4hrung findet man einige infos zur künstlichen ernährung u. kann dann gezielter im web infos einholen, natürlich wird der vertreter vom arzt beraten werden müssen. dennoch würde ich als pflegekraft (ohne ausbildung) nicht den einfachsten weg für das pflegepersonal wählen, ich denke der verdauungstrakt (magen/darm) sollte diese arbeit nicht abgenommen werden.
es sollte nicht darum gehen den pflegekräften arbeit ab zu nehmen, sondern darum noch bestehende fähigkeiten so lange wie nur irgend möglich zu erhalten!!!
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Susi Sunkist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 08:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Anmerkungen, es ist hier ein Betreuer bestellt auch für den Bereich der dies beinhaltet. Die Frage der Angehörigen ist nun ob eine Rückverlegung generell möglich ist und vorgenommen werden kann.

Muss ich mich hierfür also an den Betreuer wenden?
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pOtH
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

da der betreuer "stellvertretend" für den patienten entscheidet ist er der ansprechpartner, ein arzt/angehöriger wird dies def. nicht entscheiden dürfen. der betreuer weiß auch ob er für diese entscheidung ggf. beim amtsgericht genehmigungen einholen muss ( der betreuer darf sehr viel aber eben nicht alles entscheiden).
unter o.g. link ( http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCnstliche_Ern%C3%A4hrung ) ist diese ernährung erwähnt, deshalb denke ich das dies generell möglich sein wird ABER da das entfernen der PEG-sonde (?) u. das verschließen des "loches in der bauchdecke" nicht mal eben schnell gemacht ist, wird der betreuer das risiko abschätzen, sich ärtzliche meinungen einholen u. ggf. sogar ablehnen ( "risiko - nutzenfaktor").
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Susi Sunkist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 62

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, das bestätigt meine Überlegungen in dieser Sache.
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Hühnermax
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.04.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 23:03    Titel: Warum? Antworten mit Zitat

Hallo, warum wollen Sie auf eine Entfernung der Magensonde drängen?
Eine Magensonde hat doch gegenüber einer intravenösen Ernährung nur Vorteile. Allein das Legen eines intravenösen Zuganges ist mitunter sehr schmerzhaft und birgt immer das Risiko einer Infektion. Natütrlich ist auch eine Magensonde nicht ohne Risiko, aber das ist meiner Erfahrung nach wesentlich geringer. Nicht zuletzt "müssen" die Verdauungsorgane dadurch ganz normal arbeiten, was ist mit diesen,, wenn sie "arbeitslos" würden.
Ich denke, dass die Magensonde ein Segne für Menschen ist, die nicht mehr oral ernährt werden können.


Herzlich

Hühnermax
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