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Verfasst am: 26.10.08, 08:55 Titel: Bilder zum wiederholten Male veröffentlicht
Hallo,
Ich habe folgendes Problem: Während einer beruflichen Ausbildung vor zwei Jahren wurden Fotos von mir und meinen Mitschülern während des Unterrichts gemacht. Sie sollten einem Bericht in einer lokalen Tageszeitung dienen. Vor Ort waren ein Redakteur sowie ein Fotograf dieser Tageszeitung. Im Vorfeld wurde die Klasse über den Verwendungszweck aufgeklärt und um Erlaubnis gebeten, welche mündlich (nicht schriftlich) erteilt wurde.
Bei dieser Situation sind auch Fotos von meiner Person entstanden, auf denen ich alleine und frontal (also eindeutig zu erkennen) abgebildet bin.
Nach ca. einem Jahr wurden diese Bilder ohne vorher um Erlaubnis zu fragen von der Ausbildungseinrichtung für eine Werbebroschüre benutzt, die über die Einrichtung informiert und aufklärt. Sofort habe ich das persönliche Gespräch mit den Verantwortlichen gesucht und klar verständlich gemacht, dass ich mit der Veröffentlichung der Bilder mit meiner Person nicht (mehr) einverstanden bin. Ich dachte, die Sache sei damit erledigt, aber wurde eines besseren belehrt.
Vor einem Monat fiel mir zufällig eine Zeitschrift in die Hände, auf dessen Cover eines der Bilder abgebildet war, welches mich frontal zeigt und vor zwei Jahren während der oben beschriebenen Situation geschossen wurde (und welches bereits in der Werbebroschüre auftauchte). In der Zeitschrift selber tauchen in einem Bericht über diese Ausbildungsstätte noch weitere dieser Fotos auf. Mein Name wird nicht erwähnt, allerdings bin ich mehrfach eindeutig zu erkennen.
Sofort habe ich erneut, diesmal via E-Mail, den Kontakt mit den Verantwortlichen gesucht, aber bislang keine Reaktion auf meine E-Mail erhalten.
Daher lautet meine Frage:
Wie ist hier die Rechtslage? Theoretisch müssten die Bildrechte doch einerseits beim Fotografen der Tageszeitung, andererseits bei meiner Person liegen; können diese Rechte an die Ausbildungseinrichtung verkauft worden sein? Im Ausbildungsvertrag habe ich keinerlei Klauseln über Nutzungsrechte von Fotos gefunden, die im Rahmen der Ausbildung entstehen.
Vielen Dank im Voraus für die Erklärung der Rechtslage!
Das Urheberrecht für die Bilder liegt beim Fotografen. Dieser kann Nutzungsrechte, auch an die Ausbildungsstätte, erteilen.
Das Einverständnis zur Veröffentlichung wird im Bereich der Pressefotografie i. d. R. immer mündlich erteilt. Hier kommt es m. E. nun darauf an, was genau als Verwendungszweck genannt wurde. Bei einer Zustimmung zur Aussage "die Bilder werden veröffentlicht, einverstanden?" hätten Sie vermutlich schlechte Chancen. Bei einer Aussage "die Bilder werden ausschließlich morgen im Hinterpumuckelswalder Tageblatt veröffentlicht" würden Ihre Chancen wohl besser stehen.
Auch sehe ich hier noch einen Unterschied zwischen der Veröffentlichung in einer Zeitschrift (Pressebericht) und einer Veröffentlichung in der Broschüre (Werbung).
Letztendlich kommt es auch auf die Beweisbarkeit der Vereinbarung an.
Statt mit der Ausbildungsstätte würde ich evtl. mal Kontakt zum Fotografen bzw. zur Redaktion aufnehmen. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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