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Verfasst am: 24.10.08, 11:04 Titel: Verjährung von Werklohnforderungen nach VOB
Hallo, ich habe eine Frage zur Verjährung von Werklohnforderungen, denen die VOB zugrunde liegt.
Beispiel: ein Auftrag wurde am 25.12.2005 beendet. Die Rechnung wurde am 05.01.2006 gestellt. Wann verjährt diese Vorderung? Oder allgemein gefragt, wann setzt Fälligkeit ein? Mit Beendigung oder mit Rechnungsstellung?
In der VOB heißt es ja dazu in § 16 3. (1) Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang.
Danach müsste die Forderung zum 31.12.2009 verjähren. Richtig?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 25.10.08, 17:27 Titel:
Kurze Zwischenfrage: Versteh ich das richtig, dass am 05.01.2006 die rechnung gestellt wurde und bisher nicht bezahlt und auch nicht angemahnt wurde? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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