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Verjährung von Werklohnforderungen nach VOB

 
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Paul014
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 11:04    Titel: Verjährung von Werklohnforderungen nach VOB Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe eine Frage zur Verjährung von Werklohnforderungen, denen die VOB zugrunde liegt.

Beispiel: ein Auftrag wurde am 25.12.2005 beendet. Die Rechnung wurde am 05.01.2006 gestellt. Wann verjährt diese Vorderung? Oder allgemein gefragt, wann setzt Fälligkeit ein? Mit Beendigung oder mit Rechnungsstellung?

In der VOB heißt es ja dazu in § 16 3. (1) Der Anspruch auf die Schlusszahlung wird alsbald nach Prüfung und Feststellung der vom Auftragnehmer vorgelegten Schlussrechnung fällig, spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang.

Danach müsste die Forderung zum 31.12.2009 verjähren. Richtig?

Danke und Gruß
Paul
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 17:27    Titel: Antworten mit Zitat

Kurze Zwischenfrage: Versteh ich das richtig, dass am 05.01.2006 die rechnung gestellt wurde und bisher nicht bezahlt und auch nicht angemahnt wurde?
_________________
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Paul014
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.11.2006
Beiträge: 215

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, genauso ist es.
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