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Auskunftsverweigerung der Bauverwaltung

 
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Leon6
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.04.2005
Beiträge: 613

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 18:30    Titel: Auskunftsverweigerung der Bauverwaltung Antworten mit Zitat

Angenommen, die Erschließung (Zuwegung) einer Siedlung ist nicht vorhanden. Die Wege zu den Häusern sind nicht im Gemeinschaftseigentum, es ist keine Baulast eingetragen und es existieren auch keine privatrechtlichen Vereinbarungen zwischen den Grundstückseigentümern und dem Eigentümer der Wegegrundstücke.

Die Stadt gibt auf schriftliche wiederholte Anfrage, wie die Erschließung planungsrechtlich geregelt war und wie die Erschließung heute erachtet wird, keine Antwort.

Kann man eine Antwort erzwingen ? (Geht mir nur um diese Frage). Vielen Dank.
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Erich Bauer
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 624
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 21:33    Titel: Re: Auskunftsverweigerung der Bauverwaltung Antworten mit Zitat

Leon6 hat folgendes geschrieben::

Die Stadt gibt auf schriftliche wiederholte Anfrage, wie die Erschließung planungsrechtlich geregelt war und wie die Erschließung heute erachtet wird, keine Antwort.
Kann man eine Antwort erzwingen ?

Wüsste nicht auf welcher Rechtsgrundlage. Allerdings könnte man im Rahmen einer Bauvoranfrage für einen Neubau die Frage nach der Sicherung der Erschließung stellen.
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Erich Bauer
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