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Verfasst am: 24.10.08, 18:27 Titel: Neu für Alt Abzug ?
Hallo,
eine kleine Verständnisfrage zum Wochenende:
Auf dem Nachbargrundstück wird gebaut. Im Rahmen der Bauarbeiten wird mein Haus "an gegraben". Hierdurch und durch Verdichtungsarbeiten nimmt sowohl mein Grundstück, als auch mein Haus schaden.
Die Schuldfrage ist soweit eindeutig. Der Verursacher möchte aber nun einen Neu für Alt Abzug geltend machen. ist das so in jedem Fall Rechtens?
Die folgenden Bauteile wurden Beschädigt:
Fundament gebrochen
Risse in den Wänden
Toranlagen völlig verzogen
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 25.10.08, 17:23 Titel:
Ich frag mich gerade wie man an einem Fundament einen "Neu für Alt-Abzug machen soll.......
So nach dem Motto. Hey ihr Fundament ist nun schon 30 Jahre im Erdreich da könnense doch kein Neues verlangen. Das hät eh nicht mehr lange das Haus gehalten..... _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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Hintergrund ist, dass der Geschädigte / Anspruchsteller nach der Schadenbehebung nicht besser gestellt sein darf als vor Schadenseintritt.
Bei einem gebrochenen Fundament bzw. Riss in der Wand sehe ich keine Besserstellung des AS nach der Schadensbeseitigung (es sei denn es wird neu verputzt, oder aber tapeziert, gestrichen, dann aber nur für diese leistung).
Wenn der AS aber ein neues Tor bekommt, dann ist ein Abzug neu für alt gerechtfertigt. _________________ Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma
Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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