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Neu für Alt Abzug ?

 
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d-harry
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Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 18:27    Titel: Neu für Alt Abzug ? Antworten mit Zitat

Hallo,

eine kleine Verständnisfrage zum Wochenende:
Auf dem Nachbargrundstück wird gebaut. Im Rahmen der Bauarbeiten wird mein Haus "an gegraben". Hierdurch und durch Verdichtungsarbeiten nimmt sowohl mein Grundstück, als auch mein Haus schaden.
Die Schuldfrage ist soweit eindeutig. Der Verursacher möchte aber nun einen Neu für Alt Abzug geltend machen. ist das so in jedem Fall Rechtens?

Die folgenden Bauteile wurden Beschädigt:
Fundament gebrochen
Risse in den Wänden
Toranlagen völlig verzogen

Ein schönes Wochenende noch
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 17:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frag mich gerade wie man an einem Fundament einen "Neu für Alt-Abzug machen soll....... Lachen

So nach dem Motto. Hey ihr Fundament ist nun schon 30 Jahre im Erdreich da könnense doch kein Neues verlangen. Das hät eh nicht mehr lange das Haus gehalten..... Lachen Lachen
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Chub
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hintergrund ist, dass der Geschädigte / Anspruchsteller nach der Schadenbehebung nicht besser gestellt sein darf als vor Schadenseintritt.

Bei einem gebrochenen Fundament bzw. Riss in der Wand sehe ich keine Besserstellung des AS nach der Schadensbeseitigung (es sei denn es wird neu verputzt, oder aber tapeziert, gestrichen, dann aber nur für diese leistung).

Wenn der AS aber ein neues Tor bekommt, dann ist ein Abzug neu für alt gerechtfertigt.
_________________
Er war ein Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Ludwig Thoma

Nur eine tote Katze ist eine gute Katze.
Jerry Maus
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