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Wiedereingliederung nach Vorpensionierung

 
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Marcella58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 01:46    Titel: Wiedereingliederung nach Vorpensionierung Antworten mit Zitat

Hallo, schön diese Seite entdeckt zu haben, sehr inforrmativ. Ich hoffe, man kann mir bei meinen Fragen ansatzweise helfen, Klarheit zu verschaffen.
ich bin Bundesbeamtin und seit fast 4 Jahren in Vorpension und bin nun 50 Jahre alt.Ich hatte ein sehr schweres Burnout und auch organische Probleme, welche sich gebessert haben.Nachdem ich ein Jahr krank war, wurde ich zum Amtsarzt vorgeladen, der mich arbeitsunfähig beurteilte und ich wurde vorpensioniert. Inzwischen habe ich den Gang zum Amtsarzt zweimal auf Aufforderung meiner zuständigen Behörde wiederholt und wurde jedesmal wieder als dienstunfähig eingestuft. Nun hat mir mein Dienstherr mitgeitelt, dass er den Amtsarzt wieder um Untersuchung gebeten hat, um festzstellen ob ich nunmehr wieder dienstfähig bin. Ich möchte nun für mich selber wissen, ob ich den Anforderungen nochmal gewachsen bin, meinen Dienst aufzunehmen, aber natürlich in einem stundenweisen Wiedereinstieg, denn sofort 8 Stuinden täglich würde ich noch nicht kräftemässig schaffen. Da ich nächste Woche diesbezüglich Vorgespräche mit meinem Hausarzt führen möchte,würde ich gerne folgendes wissen.

1) stimmt es, dass ich sofort, auch wenn ich z.B. erstmal über den Wiedereinstieg nur 3 oder 4 Std arbeite, sogleich meine volle Besoldung entsprechend meines Ranges erhalte?

2) was passiert, wenn man feststellt, es geht nicht, ich schaffe das nicht. Wird dann sofort wieder das Vorpensionierungsverfahren eingeleitet?


3) Wenn der Arzt und der Amtsarzt mir bescheinigt, dass es für mich nur machbar wäre die Wiedereingliederung und spätere Verwendung in einer Dienststelle zu verrichten,die näher ist als meine bisherige Behörde (30 km einfacher Weg,was zu anstrengend wäre),muss der Dienstherr daher Folge leisten und eine Versetzung vornehmen? Ein Umzug kann ich nicht vornehmen, da mein Kind hier eine Ausbildung besucht und ich meine schwerkranke Schwester, die hier in der Nähe im Heim ist, mitbetreue.

4) Was passiert, wenn ich eine Arbeit bekomme , die nicht meiner Besoldungsgruppe entspricht und niedriger eingestuft wird, bekomme ich trotzdem meine reguläre Besoldung weiter?

Ich wäre dankbar, wenn man mir bei diesen Fragen helfen könnte, da ich dementsprechend vorbereitet meinen Hausarzt und den Amtsarzt überzeugen möchte,mir diese Chance zu geben, nochmal mich neu einzugliedern. ich würde es wirklich sehr gerne nochmal probieren. Aber wie gesagt 30 km und 8 Std Dienst sofort kann ich noch nicht gleich...


ich möchte mich sehr herzlich jetzt schon bedanken für die Antworten, die für mich sehr wichtig sind, um sie entsprechend zu durchdenken und meinem Hausarzt vorzutragen.

Liebe Grüße Marcella Sehr glücklich
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Niemand2000
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

vielleicht hilft ja ein Blick in § 42a BBG?
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Marcella58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

das habe ich doch schön langst, aber das reicht mir nicht alles aus, es geht ja um eine Rückkehr aus der Pension heraus..also um eine Wiedereingliederungsmassnahme (gem. Hamburger Model) und nicht um eine begrenzete Dienstfähigkeit. Inwieweit der §42 dazu angewandt wird, vermag ich nicht zu sagen. Aber danke nochmals Winken
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roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Marcella58,

die Rechtsgrundlage für die vom Dienstherrn beantragte Maßnahme regelt sich u.a. hiernach . Daneben ist es durchaus aufgrund des amtsärztlichen Gutachtens möglich, eine Wiedereingliederungsmaßnahme durchzuführen, analog dem Hamburger Modell, weil der Begriff eher dem AN-Bereich als dem Beamtenbereich zugeordnet wird, einzelne Dienstherren aber diesen Begriff ebenfalls unisono verwenden, siehe bspw. hier bei den Berlinern, Rechtsgrundlage findet sich im SGB IX und wird anderswo auch betriebliches Wiedereingliederungsmangement genannt, tw. haben die Behörden hierzu auch entsprechende Rahmenvereinbarungen mit den Interessenvertretungen getroffen, bspw. BRB oder ST .

Gruß roger2102
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"Pistole: eines der wichtigsten Navigationsmittel der modernen Luftfahrt."
(Jerry Lewis, am. Komiker u. Regisseur, 1926-)
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Marcella58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Roger

damit kann ich schon mehr anfangen, das sieht ja alles nicht schlecht aus. So wie ich das auffasse, erhält man Dienstbefreiung für den Rest des Arbeitstags, sofern man anfangs nur ein paar Stunden arbeitet und man wird als Vollzeitkraft behandelt, was die Rechte und Pflichten angeht. Auch die volle Besoldung wird bezahlt. Das wäre ja gut, denn durch meine Pension, mit der ich gerade so auskomme, könnte ich nie die Spritkosten bezahlen, die ich für den täglichen Arbeitsweg aufwenden würde. Natürlich hoffe ich auf eine Lösung der Versetzung. Das muss man halt noch abklären.

Danke, damit kann ich echt was anfangen. Werde alles ausdrucken und meinem Hausarzt vorlegen. Nun hoffe ich, dass er und auch der Amtsarzt keine Bedenken haben, dass ich nochmal loslege.. Ich möchte es echt versuchen.

Danke schön Sehr glücklich
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roger2102
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.06.2006
Beiträge: 800

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Alles Gute Lachen

LG roger2102
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

@Marcella
möchtest Du gerne wieder arbeiten?
Viel Glück
Gruss Sunshine
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Marcella58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, Sunshine, es ist nicht nur wegen dem Geld, naja klar, unwichtig ist das auch nicht, aber ich muss wieder in den Tritt kommen und wieder in die Aktivität, ich möchte es wirklich nochmal versuchen, damit ich es mir später nie vorwerfe, es nicht nochmal probiert zu haben. Nun müssen nur noch die Ärzte mitspielen.....aber ich möchte es echt !

danke für Eure Wünsche, ich kann ja zwischendurch mich mal melden , was sich tut und wie schnell der Verfahrensweg ist.
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**Sunshine**
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.10.2008
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 19:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Marcella
oh das ist schön.
Viel Erfolg.
Gruss Sunshine
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Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 19:51    Titel: Antworten mit Zitat

@ marcella58 ich kann mich da nur **sunshine** anschließen und dir viel erfolg wünschen. ich hoffe, meine eigene reaktivierung geht auch ganz gut durch und ich werde in einem bereich eingesetzt, der meinen fähigkeiten entspricht.
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Marcella58
Interessierter


Anmeldungsdatum: 25.10.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

danke Euch beiden, und Dir, Niemand auch viel Erfolg.
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