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KV-Nachzahlung

 
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Superignorant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:02    Titel: KV-Nachzahlung Antworten mit Zitat

ich bin am 3.6 23 geworden und somit aus der familienversicherung ausgeschieden.

ich arbeitete vom ende der fam versicherung bis 30.9 ausschliesslich auf 400€ basis
und war nicht (freiwillig) versichert.

seid 1.10 arbeite ich im gleichen betrieb in teilzeit 20, gleitzone.

ao1k meinte ich muss für juni juli aug sept jeweils ca 130€ (also in etwa der betrag einer freiwilligen versicherung) nachzahlen.



1.kann ich die nachzahlung vielleicht durch einen wechsel der krankenkasse vermeiden?

2. warum muss ich überhaupt nachzahlen wenn im unglücksfall die kk eh nicht gezahlt hätte?
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:29    Titel: Re: KV-Nachzahlung Antworten mit Zitat

Hallo,
Superignorant hat folgendes geschrieben::
1.kann ich die nachzahlung vielleicht durch einen wechsel der krankenkasse vermeiden?
Nein.
Superignorant hat folgendes geschrieben::
2. warum muss ich überhaupt nachzahlen wenn im unglücksfall die kk eh nicht gezahlt hätte?
Weil es seit dem 01.04.07 eine Versicherungspflicht gibt.

@ Moderatores: bitte ins Sozialrecht verschieben, Danke.
_________________
chatterhand
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:33    Titel: Re: KV-Nachzahlung Antworten mit Zitat

chatterhand hat folgendes geschrieben::
@ Moderatores: bitte ins Sozialrecht verschieben, Danke.
Erledigt. Und beim nächsten Mal bitte hier mitteilen - danke! Winken
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Superignorant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Weil es seit dem 01.04.07 eine Versicherungspflicht gibt.

d.h. ich bin verpflichtet für etwas zu zahlen von dem ich keine leistung erwarten kann?
oder kann mir das bitte jemand besser erklären.
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Versicherungsmensch
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Inwiefern sollen denn hier keine Leistungen zu erwarten sein? Kommt immer drauf an, was man erwartet.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Superignorant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich kenn mich halt überhaupt net aus.

angenommen ich muss zum arzt oder hab nen unfall krankenhaus dann zahlt die kk nicht.

oder welche "leistungen" bietet die kk für die zeit in der man nicht versichert ist
und dann nachzahlen darf
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Rena Hermann
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Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Notversorgung wäre von der zuständigen KK dennoch übernommen worden.

Gruß
Rena
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@migo
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Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 17:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
oder welche "leistungen" bietet die kk für die zeit in der man nicht versichert ist


Man war doch versichert und hatte daher auch Anspruch auf Leistungen. Daher will ja die KK die Nachzahlung.
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Superignorant
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2008
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

ich war bei der [Name gelöscht - Forenregeln beachten! Biber] und sie meinte ich muss
juni juli aug sept nachzahlen also ca 4 x 130€

und ich soll meinen chef fragen ob er es nicht "umbuchen" kann...
also das ich schon ab juni auf teilzeit anstatt 400€ job gearbeitet hätte

aber da die frau eh den eindruck machte nicht annähernd alle tassen im schrank zu haben
frag ich besser mal hier ob das überhaupt möglich ist. ich glaub nicht.

andererseits habe ich im juli 413€ lohn bekommen obwohl das bei nem 400€ job auch nicht
zulässig ist.



soll ich meinen chef fragen ober kann ich mir die frage gleich sparen was meint ihr?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 01:07    Titel: Antworten mit Zitat

Superignorant hat folgendes geschrieben::
aber da die frau eh den eindruck machte nicht annähernd alle tassen im schrank zu haben
Solche dümmlichen Kommentare können Sie sich sparen.

Superignorant hat folgendes geschrieben::
frag ich besser mal hier
Interessanter Ansatz: die Dame in der Geschäftsstelle der Krankenkasse sitzt Ihnen in Fleisch und Blut gegenüber, ist dort angestellt, hat mit ziemlicher Sicherheit eine für diesen Job passende Ausbildung und haftet im Zweifel für ihre Angaben. Hier hocken irgendwelche Menschen, deren wahre Namen zumindest Sie nicht kennen, von denen Sie weder Ausbildung noch Arbeitgeber kennen und die auf keinen Fall für ihre Auskünfte haften irgendwo auf der Welt vor einem Monitor rum - und denen wollen Sie glauben? Geschockt Na dann gute Nacht!
_________________
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