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Grundsätzlich haben alle Versicherten, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben eine Zuzahlung von 10 € je Kalendertrag für den Krankenhausaufenthalt zuzahlen (max. 28 Kalendertrage, teilweise Anrechnung von Rehabilitation).
Sofern bereits Zuzahlungen von 2 bzw. 1 % (bei chronisch Kranken) der Einnahmen zum Lebensunterhalt geleistet wurden, kann eine Befreiung von der Versicherungspflicht erfolgen.
Ggf. über eine Befreiung von der Zuzahlung kann die zuständige Krankenkasse individuell beraten. Ob dies bei Ihrer Tochter in Frage kommt, kann ich auf Grund der viel zu geringen Angaben nicht beurteilen.
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