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Anmeldungsdatum: 14.02.2007 Beiträge: 68 Wohnort: Bad Essen
Verfasst am: 19.10.08, 12:14 Titel: Krankenversichert durch das A-Amt trotz Selbstständigkeit !?
Hallo Miteinander!
Person A war 3 Monate arbeitslos und wurde in der Zeit von der Agentur für Arbeit Kranken- und Pflegeversichert. Nun macht sich Person A selbstständig und bekommt den Gründungszuschuss. Muss Person A sich sofort selber versichern oder ist er noch einige Zeit automatisch durch das A-Amt versichert?
Meine irgendwo gelesen oder gehört zu haben, das man noch bis zu 2 Monate nach dem Ende der Arbeitslosigkeit noch durch die Agentur für Arbeit versichert ist .... wenn man sich noch nicht selbst versichert hat!?
wer den Gründungszuschuss erhält, hat sich selbst gegen Krankheit zu versichern. Die 300 € Zuschuss zum normalen Arbeitslosengeld sind für die soziale Absicherung (frw. Kranken- und Pflegeversichert, frw. Arbeitslosenversicherung) gedacht.
Es besteht in der gestzlichen Krankenversicherung einen nachgehenden Leistungsanspruch für max. einen Monat wenn eine Pflichtmitgliedschaft unterbrochen ist, dieser gilt jedoch nicht, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht oder eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Sofern jemand den Existenzgründungszuschuss erhält, ist von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit auszugehen (= Erwerbstätigkeit) und somit besteh dann auch kein nachgehender Leistungsanspruch.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 20.10.08, 15:55 Titel:
Nichts desto Trotz gab es früher Rabatte für Selbständige als Anfänger, also so ganz wenig Beiträge für die erste Zeit, dann so mittelhohe, später erst die normalen.
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