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Krankenversichert durch das A-Amt trotz Selbstständigkeit !?

 
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 19.10.08, 12:14    Titel: Krankenversichert durch das A-Amt trotz Selbstständigkeit !? Antworten mit Zitat

Hallo Miteinander!

Person A war 3 Monate arbeitslos und wurde in der Zeit von der Agentur für Arbeit Kranken- und Pflegeversichert. Nun macht sich Person A selbstständig und bekommt den Gründungszuschuss. Muss Person A sich sofort selber versichern oder ist er noch einige Zeit automatisch durch das A-Amt versichert?

Meine irgendwo gelesen oder gehört zu haben, das man noch bis zu 2 Monate nach dem Ende der Arbeitslosigkeit noch durch die Agentur für Arbeit versichert ist .... wenn man sich noch nicht selbst versichert hat!?

Ist das so?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wer den Gründungszuschuss erhält, hat sich selbst gegen Krankheit zu versichern. Die 300 € Zuschuss zum normalen Arbeitslosengeld sind für die soziale Absicherung (frw. Kranken- und Pflegeversichert, frw. Arbeitslosenversicherung) gedacht.

Es besteht in der gestzlichen Krankenversicherung einen nachgehenden Leistungsanspruch für max. einen Monat wenn eine Pflichtmitgliedschaft unterbrochen ist, dieser gilt jedoch nicht, wenn ein Anspruch auf Familienversicherung besteht oder eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird.
Sofern jemand den Existenzgründungszuschuss erhält, ist von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit auszugehen (= Erwerbstätigkeit) und somit besteh dann auch kein nachgehender Leistungsanspruch.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.10.08, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Nichts desto Trotz gab es früher Rabatte für Selbständige als Anfänger, also so ganz wenig Beiträge für die erste Zeit, dann so mittelhohe, später erst die normalen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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kostiksch
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2007
Beiträge: 68
Wohnort: Bad Essen

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 19:25    Titel: Antworten mit Zitat

vielen dank an stefanie und gerd! Sehr glücklich

damit ist meine frage beantwortet!

ps. stefanie gibt es dazu noch etwas schriftliches zum nachlesen?
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 06:40    Titel: Antworten mit Zitat

Bezüglich des Nachgehenden Leistungsanspruchs können Sie in § 19 Absatz 2 SGB V nachlesen.
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