Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Stahlschiebetüren und Steinfliesenbelag
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Stahlschiebetüren und Steinfliesenbelag
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 13:56    Titel: Stahlschiebetüren und Steinfliesenbelag Antworten mit Zitat

Meine Frage: Ist es einem Eigentümer erlaubt, ohne vorherige Genehmigung durch die Hausverwaltung bzw. WEG, einen Steinfliesenboden zu verlegen, der m.E. nicht mehr die Kriterien der Schallschutzverordnung erfüllt, und kann er desgleichen Stahlschiebetüren einbauen, die durch Schallübertragung des besagten Bodenbelages enormen Lärm verursachen? Der Grund der baulichen Maßnahmen ist der, dass o.g. Eigentümer eine Katzenzucht betreibt und somit die Katzen 1.) sauber hält und 2.) die Katzen vom übrigen Wohnbereich fern hält.
_________________
Carpe diem!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Nein
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 21.10.08, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Meine Frage: Ist es einem Eigentümer erlaubt, ohne vorherige Genehmigung durch die Hausverwaltung bzw. WEG, einen Steinfliesenboden zu verlegen, der m.E. nicht mehr die Kriterien der Schallschutzverordnung erfüllt,


Darf man wenigstens noch die Art der Tapete selbst auswählen ?

Steht denn bezüglich des Bodenbelages etwas in der Teilungserklärung ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Steht Denn bezüglich des Bodenbelages etwas in der Teilungserklärung ?


Sorry, aber ich war zwei Tage nicht zu Hause, um hier zu antworten.
Aus der Teilungserklärung geht leider nichts hervor.

Um meine Frage noch einmal zu konkretisieren: Der Eigentümer hat den Steinfliesenboden selbst verlegt und die Stahlschiebetüren selbst eingebaut. Dabei sind sicherlich alle Trittschallvorschriften außer Acht gelassen worden.
_________________
Carpe diem!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aus der Teilungserklärung geht leider nichts hervor


folglich hat der Eigentümer freie Hand in der Gestaltung seiner Bodenbeläge.

Zitat:
einen Steinfliesenboden zu verlegen, der m.E. nicht mehr die Kriterien der Schallschutzverordnung erfüllt,


wie sehen denn diese Kriterien aus.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 20:21    Titel: Re: Stahlschiebetüren und Steinfliesenbelag Antworten mit Zitat

haida hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Ist es einem Eigentümer erlaubt, ........... Der Grund der baulichen Maßnahmen ist der, dass o.g. Eigentümer eine Katzenzucht betreibt und somit die Katzen 1.) sauber hält und 2.) die Katzen vom übrigen Wohnbereich fern hält.


vielleicht haben es die anderen überlesen, gabs da nicht zum bei einer hundezucht irgendwelche "vorgaben" so das es in einem (reinen) wohngebiet ggf. "behördlich" untersagt ist?!
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 23.10.08, 20:33    Titel: Re: Stahlschiebetüren und Steinfliesenbelag Antworten mit Zitat

pOtH hat folgendes geschrieben::
vielleicht haben es die anderen überlesen, gabs da nicht zum bei einer hundezucht irgendwelche "vorgaben" so das es in einem (reinen) wohngebiet ggf. "behördlich" untersagt ist?!

Selbst wenn es "behördlich"gestattet wäre, lautete die Antwort auf die Frage von "haida" , wie "chess45" bereits geschrieben hat, schlicht und ergreifend: Nein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 08:53    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::

wie sehen denn diese Kriterien aus.


Es gibt bauliche Verordnungen über Trittschalldämmung. Nun ist nur die Frage, wie man das herausfinden könnte.

Zitat:
Selbst wenn es "behördlich"gestattet wäre, lautete die Antwort auf die Frage von "haida" , wie "chess45" bereits geschrieben hat, schlicht und ergreifend: Nein.


Gibt es dafür bestimmte Paragrafen?
_________________
Carpe diem!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

haida hat folgendes geschrieben::
Gibt es dafür bestimmte Paragrafen?

§ 22 WoEigG, bauliche Veränderung. Der Schallschutz gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum. Daher müssen alle im Sinne des § 14 Abs. 1 WoEigG benachteiligten Eigentümer zustimmen, wenn eine derartige bauliche Maßnahme (Verringerung des Schallschutzes) durchgeführt wird.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist doch weniger ein rechtliches Problem sondern eine Frage der Beweisführung. Es ist doch nicht der Schallschutz beseitigt, sonder der Bodenbelag verändert worden.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Edelmieter hat folgendes geschrieben::

§ 22 WoEigG, bauliche Veränderung. Der Schallschutz gehört zum gemeinschaftlichen Eigentum. Daher müssen alle im Sinne des § 14 Abs. 1 WoEigG benachteiligten Eigentümer zustimmen, wenn eine derartige bauliche Maßnahme (Verringerung des Schallschutzes) durchgeführt wird.


Wenn ich innerhalb meines Sondereigentums den Bodenbelag wechsle, wo ist da die bauliche Veränderung und somit Zustimmungspflichtig.

der § 13 sagt etwas anderes.

Aber hier ist auch etwas:http://www.ra-kotz.de/bodenbelagswechsel.htm
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

@migo hat folgendes geschrieben::
Wenn ich innerhalb meines Sondereigentums den Bodenbelag wechsle, wo ist da die bauliche Veränderung und somit Zustimmungspflichtig.

Es geht nicht darum, ob ein Wohnungseigentümer in seinem Sondereigentum den Bodenbelag ohne Zustimmung der Miteigentümer ändern darf. Der Fragesteller erwartete eine Antwort auf die Frage, ob ein Eigentümer in seinem Sondereigentum ohne Zustimmung der Hausverwaltung oder Wohnungseigentümergemeinschaft einen Steinfliesenboden aufbringen darf, durch welchen es zu Schallübertragungen kommt, die einen erheblichen Lärm verursachen. Der Schallschutz wird also in negativer Weise beeinträchtig. Die Frage ist deshalb mit Nein zu beantworten, da eine derartige bauliche Veränderung unzulässig ist.

@migo hat folgendes geschrieben::
der § 13 sagt etwas anderes.

So? Was sagt der denn?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chess45
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 1813

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. hat der Bodenbelag nichts mit den Schallschutz zu tum.
_________________
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Edelmieter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 800
Wohnort: OLG Hamm ist zuständig

BeitragVerfasst am: 24.10.08, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Chess45 hat folgendes geschrieben::
M.E. hat der Bodenbelag nichts mit den Schallschutz zu tum.

Nicht? Warum wird es dann lauter, wenn man von Teppichboden auf Steinfliesenboden wechselt?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
haida
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.05.2005
Beiträge: 15
Wohnort: Laatzen

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 07:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke allen, die hier ihre Meinung zu meiner gestellten Frage abgegeben haben.
Es muss wohl erst einmal geklärt werden, was zum Sonder,- bzw. Gemeinschaftseigentum gehört. Nach meinen Recherchen gibt es in dieser Hinsicht verschiedene Gerichtsurteile, nach denen es unterschiedliche Einschätzungen gibt.
_________________
Carpe diem!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.