Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Fällt Maklerprovision an?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Fällt Maklerprovision an?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
earthling
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 17:08    Titel: Fällt Maklerprovision an? Antworten mit Zitat

Person A schaut sich mit Makler M ein Haus an.
Person A wendet sich an Person (B) eigene Familienmitglied, der dieses Haus nun direkt vom Eigentümer kaufen will. Also B steht im Kaufvertrag.

Kann der Makler seine Provision einklagen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Herzog, Jörg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2008
Beiträge: 1108
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 25.10.08, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zwischen B und M dürfte es am Makler-Vertragsschluss fehlen. Deswegen wird M von B wohl kaum den Maklerlohn verlangen können.

Fraglich ist, was im Verhältnis zwischen A und M gilt. Dazu kann hier leider nichts gesagt werden, weil der Maklervertrag nicht vorliegt. Dieser könnte eventuell, vielleicht unter Umständen eine Zahlungsverpflichtung des A gegenüber M auslösen, wenn es eine entsprechende, ausreichend transparente Klausel im Maklervertrag gibt. Das MaklerR ist übrigens geregelt in den §§ 652 bis 655 BGB.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 04.11.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Herzog, Jörg hat folgendes geschrieben::
Zwischen B und M dürfte es am Makler-Vertragsschluss fehlen. Deswegen wird M von B wohl kaum den Maklerlohn verlangen können.

Fraglich ist, was im Verhältnis zwischen A und M gilt. Dazu kann hier leider nichts gesagt werden, weil der Maklervertrag nicht vorliegt. Dieser könnte eventuell, vielleicht unter Umständen eine Zahlungsverpflichtung des A gegenüber M auslösen, wenn es eine entsprechende, ausreichend transparente Klausel im Maklervertrag gibt. Das MaklerR ist übrigens geregelt in den §§ 652 bis 655 BGB.

Sehe ich ganz genauso.
A braucht zwar keine "Provision" an den Makler zahlen, aber Schadenersatz in gleicher Höhe.
MfG
Lucky
_________________
Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dummy2008
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.05.2008
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::

A braucht zwar keine "Provision" an den Makler zahlen, aber Schadenersatz in gleicher Höhe.
MfG
Lucky


Richtig, In den meisten AGB`s steht auch folgendes:
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich.
_________________
MfG
Dummy2008

PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann Sie gerne behalten Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Immobilienrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.