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Person A schaut sich mit Makler M ein Haus an.
Person A wendet sich an Person (B) eigene Familienmitglied, der dieses Haus nun direkt vom Eigentümer kaufen will. Also B steht im Kaufvertrag.
Zwischen B und M dürfte es am Makler-Vertragsschluss fehlen. Deswegen wird M von B wohl kaum den Maklerlohn verlangen können.
Fraglich ist, was im Verhältnis zwischen A und M gilt. Dazu kann hier leider nichts gesagt werden, weil der Maklervertrag nicht vorliegt. Dieser könnte eventuell, vielleicht unter Umständen eine Zahlungsverpflichtung des A gegenüber M auslösen, wenn es eine entsprechende, ausreichend transparente Klausel im Maklervertrag gibt. Das MaklerR ist übrigens geregelt in den §§ 652 bis 655 BGB.
Zwischen B und M dürfte es am Makler-Vertragsschluss fehlen. Deswegen wird M von B wohl kaum den Maklerlohn verlangen können.
Fraglich ist, was im Verhältnis zwischen A und M gilt. Dazu kann hier leider nichts gesagt werden, weil der Maklervertrag nicht vorliegt. Dieser könnte eventuell, vielleicht unter Umständen eine Zahlungsverpflichtung des A gegenüber M auslösen, wenn es eine entsprechende, ausreichend transparente Klausel im Maklervertrag gibt. Das MaklerR ist übrigens geregelt in den §§ 652 bis 655 BGB.
Sehe ich ganz genauso.
A braucht zwar keine "Provision" an den Makler zahlen, aber Schadenersatz in gleicher Höhe.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
A braucht zwar keine "Provision" an den Makler zahlen, aber Schadenersatz in gleicher Höhe.
MfG
Lucky
Richtig, In den meisten AGB`s steht auch folgendes:
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen ziehen Schadenersatz in Höhe der Gesamtprovision nach sich. _________________ MfG
Dummy2008
PS: Wer Rechtschreibfehler findet, kann Sie gerne behalten
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