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schlechter Fahrkartenkontrolleur
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, irgendwo muss die Grenze sein. Die Frage ist: Wo? Und ob sich ein Student in solchen Vorschriften besser auskennen muss als die meisten Kontrolleure/Kundenberater des Verkehrsunternehmens.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich ja anscheinend um eine personengebundene grundsätzlich gültige Fahrkarte (ähnlich einer Monatskarte). Folglich sollten sich die Konsequenzen auf diejenigen beschränken, die beim unterlassenen Mitführen einer vorhandenen Monatskarte/Semesterticket zu erwarten sind, also nachträgliches Vorweisen und gut ist.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.10.08, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

@M.A.S.: Eigentlich stimmt das. Aber voweisen ist auch nicht so einfach, weil keiner weiß, wo. Im Reisezentrum wird ja nicht angenommen. Person A hat irgendwohin eine E-Mail geschickt, eine automatische Empfangsbestätigung bekommen und wartet.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.03.09, 17:26    Titel: Antworten mit Zitat

Heute hat Person A endlich eine fiktive Reaktion per Post bekommen!
Dort steht, dass zurzeit viel bearbeitet werden muss und die Zeit nicht reicht. "Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ist man bereit, die Forderung ohne weitere Prüfung auf 5€ zu reduzieren Winken.
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