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für die Berechnung des AlG eines freiwillig versicherten Selbständigen ist geregelt, daß es sich nach der erreichten Qualifikation des arbeitslosen Selbständigen und nach Ost oder West richtet, es sei denn, daß "der Betroffene in den letzten zwei Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit nicht mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erzielt hat". Sind diese 150 Tage tatsächliche Kalendertage, an welchen derjenige angestellt war oder gar nur 5 Monate je pauschal 30 Tage oder wie wird dies berechnet?
Und noch eine Frage: Werden für die Berechnung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes für arbeitslose Selbständige Versicherungszeiten nur aus freiwilliger Arbeitslosenversicherung berücksichtigt oder werden auch Zeiten aus einem Anstellungsverhältnis, z. B. vor Beginn der Selbständigkeit, herangezogen?
Danke im voraus.
Ronald _________________ Vielen Dank für positive Bewertungen...
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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