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Aufwandsentschädigung oder Einkommen ?

 
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Autor Nachricht
simon.ss
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.10.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 16:33    Titel: Aufwandsentschädigung oder Einkommen ? Antworten mit Zitat

Hallo,

der Vorstand erhält laut Satzung eine Aufwandsentschädigung, muss diese dem Finanzamt mitgeteilt werden ?

Ab welcher höhe der Aufwandsentschädigung gilt diese eigentlich als Einkommen ? gibt es dazu Regelungen ?

Danke

Gruß
Simon
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.10.08, 17:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simon,

der Verein ist laut § 670 BGB in Verbindung mit § 27 Abs. 3 BGB gegenüber dem Vorstand im Sinne des § 26 BGB verpflichtet. Die Aufwendungen sind vom Vorstandsmitglied unter Beibringung von Belegen einzufordern, die dann für die Buchführung verwendet werden können und damit auch zum Nachweis gegenüber dem Finanzamt geeignet sind.

Sogenannte "Pauschale Auslagenerstattung" ist in der Regel eine Aufwandsvergütung. Auf § 3 Nr. 26a EStG sei jedoch hingewiesen.

Lieben Gruß
vom Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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