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2 Fragen: Endreinigung und Whirlpool (Ferienhaus in DK)

 
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 15:05    Titel: 2 Fragen: Endreinigung und Whirlpool (Ferienhaus in DK) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe da mal 2 Fragen:

Frage 1:
Angenommen, eine Gruppe von 8 Leuten fährt nach Dänemark in ein Ferienhaus.
Es wurde eine Endreinigung bestellt und im Voraus bezahlt.
Weder im Mietvertrag noch in den AGB's steht irgendetwas genaueres hierzu. Lediglich, dass die Endreinigung nicht vom Mieter, sondern vom Vermieter erledigt wird.
Gibt es irgendwelche Grenzwerte, wie das Haus bei Abfahrt auszusehen hat?
Angenommen, es wurde sehr viel Dreck und Schmutz hinterlassen (jedoch nichts unentfernbares, kaputt ist auch nichts gegangen), kann der Vermieter irgendwelche Ansprüche gegen den Mieter geltend machen?

Frage 2:
Laut Katalog sollte in dem Haus ein Whirlpool sein. Dies war auch der Fall. Jedoch hat der Whirlpool von Haus aus keine Heizfunktion. Sprich: Man muss heißes Wasser einlaufen lassen und hat keine Möglichkeit, dies warm zu halten. Im Gegenteil: Schaltet man die Luftdüsen an, kommt kalte (!) Luft heraus, was zur sehr schnellen Abkühlung des Pools führt. Hinzu kommt, dass der Pool schätzungsweise 800 bis 1.000 Liter Wasser fasst, der Boiler aber nur wenige hundert Liter warmes Wasser aufbereitet. Also hat man eigentlich gar keine Möglichkeit, den Pool mit heißem Wasser zu füllen.
Ist das ein Grund zur nachträglichen Mietminderung? Reklamiert wurde dies mündlich vor Ort, was jedoch nichts gebracht hat.

Viele Grüße,
Paddy
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AntoniaW
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 27.10.08, 23:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zu Frage 1:
Endreinigung ist keine Grundreinigung! Aus sozial-moralisch Gründen sollte es ggf. eine höhere Forderung geben, vertraglich dürfte das nicht begründbar sein.

Zu Frage 2:
Vereinfacht gesagt: Sofern kein beheizbarer Whirlpool in Aussicht gestellt wurde, muss auch kein solcher vorhanden sein.
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Aber kann man, wenn ein Whirlpool angeboten wird, nicht davon ausgehen, dass es möglich ist, diesen mit heißem (oder wenigstens warmem) Wasser zu füllen?
Nach 200 Liter Heißwasser laufen 600 bis 800 Liter kaltes Wasser nach (weil der Boiler eben leer ist). Gemessene Temperatur des gefüllten Pools: < 25°C.
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AntoniaW
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 10:50    Titel: Antworten mit Zitat

Bei einem Whirpool bin ich nicht sicher. Ich bin von einem "normalen" Pool ausgegangen. Bei diesem wird unterschieden zwischen "Pool" und "beheizbarem Pool".
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Paddy82
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 29.10.08, 14:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ja bei einem normalen Pool hätte die fiktive Person auch mit kühlem Wasser leben können.
Aber bei einem Whirlpool ist die Person schon davon ausgegangen, dass er sich in warmes Wasser setzen kann. Das Vorhandensein des Whirlpools war immerhin einer der Hauptgründe, weshalb man sich für eben dieses (sehr teure) Haus entschieden hat.
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