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Verfasst am: 26.10.08, 17:50 Titel: keine Preiseinigung mit Werkstatt
Hallo,
eine Autowerkstatt hat bei mir mehrmals die selbe Reparatur durchgeführt und möchte nun das ich jede Reperatur bezahle obwohl es der Fehler der Werkstatt war und die Reparatur nicht sachgemäß in Ordnung gebracht haben und somit öfters reparieren mussten. Nun habe ich die erste Reparatur bezahlt und sollte nun die andrern auch noch bezahlen was ich nicht machen möchte. Nun möchte ich das Auto wieder bekommen aber die Werkstatt will mir das Auto nicht zurück geben bevor ich die umsummen nicht bezahlt habe und es geht um mehere Tausend Euros die ich schon bezahlt habe und noch bezahlen soll. Nun würde ich gerne die Rechtslage wissen.
Danke schon im vorraus.
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 27.10.08, 08:12 Titel:
Zitat:
...es geht um mehere Tausend Euros
Dann wäre eine Rechtsberatung bei einem Anwalt sinnvoll.
Allgemein kann man sagen, dass der Besteller eines Werkes (auch eine Fahrzeugreparatur) einen Nacherfüllungsanspruch hat, wenn der Unternehmer das Werk nur mangelhaft ausführt.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
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