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Verfasst am: 26.10.08, 22:59 Titel: Selbstständige zum Wehrdienst
Folgendes. Ein junger Mann wurde mit 18 Jahren auf T2 gemustert,da er schon einen Ausbildungspaltz hatte wurde er zurückgestellt.Beim nächsten Einberufungsbescheid hat er um Aufschub gebeten,weil er im heimischen Betrieb unabkömmlich ist,wurde auch stattgegeben. Jetzt soll er wieder einberufen werden.....................er hat Bedenken,das die Unabkömmlichkeit nicht nochmal akzeptiert wird,jetzt zu meiner Frage.Wenn er in den nächsten Tagen die Firma seines Vaters übernimmt wird er dann noch eingezogen?also quasi als Selbstständiger,der das Geld für die ganze 2 Personenfirma verdient?bzw. wieder unabkömmlich ist?Außerdem ist die Musterung schon länger wie 2 Jahre her,würde es sich lohnen eine neue Musterung anzufragen,damit er evtl. T5 geschrieben wird,also mit Attesten und so?
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