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ich habe eine Frage zu den Anträgen die bei einer Gerichtsverhandlung (Gütetermin)gestellt werden.
Folgender Fall :
Ich hatte nun, da ich immer wieder weiter Begründen mußte, jetzt schon den 3. Gütetermin.
In diesem 3. Gütetermin wies mich der Vorsitzende Richter darauf hin, das auf Grund widersprüchlichen Angaben meine Klage wenig Aussichten auf Erfolg hätte und schlug einen Vergleich vor.
Da ich diesen Vergleich noch während der Verhandlung ablehnte, wurden dann abschließend durch meinen Anwalt neue Anträge gestellt.
Ich bin nur Leie und habe von diesen Dingen nicht viel Ahnung, habe aber die Befürchtung, das diese neu gestellten Anträge auf die gleichen Fehler hinaus Laufen, die schon im Vorfeld zum Vergleichsangebot des Richters gemacht wurden.
Fehler die nachweislich von meinem Anwalt gemacht wurden, die er aber nach der Verhandlung mir anlasten wollte.
Nun meine Frage:
Kann man diese Anträge, um sie eventuell neu zu stellen, Widerruf????
Von meinem Anwalt, bekomme ich in dieser Beziehung nur ausweichende Antworten mit der Begründung man müßte erst einmal warten bis das Urteil oder was immer da vom Gericht jetzt kommt, eintreffen würde. (etwa 4 – 6 Wochen)
Deshalb meine Frage, ob man diese Anträge, die bei der Verhandlung gestellt wurden Widerrufen kann und wenn ja, während welcher Frist.
Wie schon vorher erwähnt, sind es genau diese gravierenden Fehler die von meinem Anwalt gemacht wurden, auf die sich die Beklagte beruft und durch die ich vermutlich meinen Prozeß verliere.
Deshalb hätte ich gerne die Anträge Widerrufen, um vielleicht in neuen Anträgen, Fehler korrigieren zu können.
Dass Du nach Deinen eig. Angaben die Sache nicht richtig verstehen kannst, ist Dir nach zu sehen. Dafür hast Du Dich ja schließlich in die professionellen Hände eines Anwalts begeben. Lass´ ihn jetzt nur machen und zerbrich Dir nicht den Kopf. Einmal gestellte Anträge sind natürlich in bestimmten Grenzen rücknehmbar oder/und änderbar, ergänzbar. Aber ohne wirkliche Detaikenntnisse über den Sachverhalt und prozessuales Verständnis der u.U. komplizierten Zusammenhänge sollte hier niemand "ins Blaue hinein" irgendwelche Anträge widerrufen oder dergl.
Für Deine Sorgen ist Dein Anwalt der richtige Ansprechpartner, auf den schon Verlass sein wird.
*winkt* Quasti
Dass Du nach Deinen eig. Angaben die Sache nicht richtig verstehen kannst, ist Dir nach zu sehen. Dafür hast Du Dich ja schließlich in die professionellen Hände eines Anwalts begeben. Lass´ ihn jetzt nur machen und zerbrich Dir nicht den Kopf. Einmal gestellte Anträge sind natürlich in bestimmten Grenzen rücknehmbar oder/und änderbar, ergänzbar.
Ich fürchte, der Fragesteller meinte Anträge in der mündlichen Verhandlung. Die Sachanträge können nicht mehr bzw. nur mit Zustimmung des Gegners zurückgenommen werden (§ 269 ZPO). Sonstige Anträge können nicht mehr zurückgenommen oder korrigiert werden, s. § 296a ZPO!
Im übrigen ist Quasterich zuzustimmen. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Das ich bei meinem Anwalt in guten Händen bin und er schon weiß was er macht, habe ich vor über einem Jahr auch gedacht als ich ihn konsultierte.
Doch im Laufe der Zeit kamen mir da immer mehr Zweifel.
Denn Fehler wurden von ihm schon von Beginn an gemacht, nur dachte ich damals auch, er wird schon Wissen was er macht.
Er hatte sich einfach nicht an die Unterlagen gehalten, die ich ihm aushändigte.
Die Kopien seiner Gerichtseingaben, bekam ich jedesmal erst kurz vor der Verhandlung und konnte dadurch nicht mehr darauf reagieren.
Bei den ersten 2 Güteterminen, konnte man es vor Gericht immer wieder einigermaßen ausbügeln, da die Beklagte sich nicht intensiv genug vorbereitet hatte.
Aber in dem 3. Gütetermin, hatte die Beklagte einen neuen Anwalt, und nichts war mehr, mit Fehler ausbügeln.
Bei dieser Verhandlung kamen dann noch mehr Fehler meines Anwalts zu Tage, die mir überhaupt noch nicht aufgefallen waren.
Auf Grund dieser Fehler hat der Richter dann einen Teil meiner Forderungen, als zu widersprüchlich und als nicht gerechtfertigt zurückgewiesen.
Als dann zum Ende der Verhandlung zu dem verbliebenen Rest meiner Forderungen neue Anträge gestellt wurde, mußte sogar der Anwalt der Beklagten meinen Anwalt darauf aufmerksam machen, das er jetzt schon wieder nicht „ konzentriert „ war und vergessen hat Anträge zu stellen die die Gegenpartei betreffen. Was er dann auch tat.
Und das vor den ganzen Leuten im Gerichtssaal - peinlich, peinlich.
Als ich ihn nach der Verhandlung auf die Situation ansprach, verteidigte er sich damit, das ich ihm gegenüber keine korrekten Angaben gemacht hätte und wir deshalb verloren hätten.
Da in dieser Sache, leicht das Gegenteil zu Beweisen ist, dachte ich, das ich vielleicht in neuen Anträgen etwas korrigieren könnte – deshalb meine Frage.
Übrigens habe ich heute beim Arbeitsgericht angerufen und nachgefragt.
Da wurde mir gesagt, das jetzt in der Angelegenheit ein Urteil gesprochen wird, das dann etwa in 3 Monaten zu gestellt wird.
Dagegen kann ich dann Widerspruch einlegen und die Angelegenheit geht dann sehr wahrscheinlich nach Nürnberg.
Das heißt für mich 300 Km Anfahrt.
Fazit: Wenn ich Pech habe, lehnt dann mein Rechtsschutz eine weitere Deckung ab und ich verliere vermutlich durch Fehler meines Anwalts, ca. 4500,- Eur plus der anderen dingen über die noch verhandelt werden müßte.
Trotzdem danke noch mal für die Antworten von Euch Beiden.
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