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Verfasst am: 27.10.08, 12:07 Titel: Lebensgefährte unterhaltspflichtig für Kinder der Partnerin?
Hallo,
Herr A lebt zusammen mit Frau B und deren Kindern in einer Wohnung.
Frau Bs Kinder sind
b, 11 Jahre und bb, 9 Jahre.
Wenn Frau B ALG2 Beantragen wollte, würde ihr dies wahrscheinlich nicht gewährt, da sie mit Herrn A in einer Eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
Frage 1
Ist Herr A aber laut ALG2 auch unterhaltspflichtig gegenüber den Kindern b und bb, deren Vater er nicht ist? Oder könnte Frau B für ihre Kinder ALG2 beantragen?
Frage 2
In wie weit würde eine Miete laut ALG2 anteilig auf die einzelnen Bewohner aufgeteilt, bzw. wieviel Prozent der Miete würde den Kindern b und bb angerechnet?
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