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mein ehemaliger AG versorgt mich monatlich mit einer Rente (lebenslang) und mit einer Abfindung auf Raten bis zum 60. Geburtstag.
Deshalb muss ich mich freiwillig krankenversichern (GKV) und habe dieses monatliche Einkommen der KK mitgeteilt.
Mein Mann arbeitet noch und ist ebenfalls gesetzlich versichert, durch überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze, deshalb auch freiwillig.
Jetzt verlangt meine KK die Zusendung des EKST-Beleges, damit die Beitragshöhe berechnet werden kann.
Da wir verheiratet sind, werden wir auch zusammen veranlagt.
Mein Mann möchte sein Einkommen nicht einer ihm fremden KK nicht offenlegen.
Es handelt sich hierbei nicht um den Mindestbetrag, da mein monatliches Einkommen etwas mehr wie 2.600,00 € Brutto beträgt.
Frage: Wie ist die Rechtslage für ein solches ansinnen seitens der KK?
Anmeldungsdatum: 19.05.2005 Beiträge: 2271 Wohnort: im Ländle
Verfasst am: 24.10.08, 15:03 Titel:
Freiwillig Versichert hat nichts mit der Bemessungsgrenze zu tun. Viel mehr muß man bei einer freiwilligen Versicherung sein Einkommen nachweisen (hier ESTB). Bei einer Pflichtversicherung klärt dieses die KV mit dem Arbeitgeber direkt.
Hier aber muss von beiden Einkommensarten (Betriebsrente und Übergangsgeld) Beiträge zur Krankenkasse bezahlt werden und zwar der beide Teile (AG und AN).
In der Satzung steht was von wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit bei freiwilligen Versicherten.
Wenn der Ehepartner selbst bei einer GKV (was ja bei uns so ist) versichert ist, so bleiben dessen Einnahmen unberücktsichtigt.
Wenn das so ist, brauche ich ja nur meinen Teil von der EkSt-Erklärung kopieren, da das Einkommen meines Mannes ja nicht relevant ist!?
@migo: Da ich beide Einkommen angegeben habe, bezahle ich ja bereits aus dieser Summe den kompletten KK-Beitrag.
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