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Verfasst am: 27.10.08, 11:51 Titel: Vermietung einer Wohnung der Mutter an die Hartz4-Tochter
Hallo zusammen,
meine Schwester bewohnt zur Zeit 2 abgeschlossene Eigentumswohnungen im gleichen Haus. Sie möchte eine an Ihre Hartz4-empfangende, alleinerziehende Tochter mit Enkel (3 Jahre) vermieten, damit diese wieder arbeiten gehen kann.
Meine Frage:
Kann die Übernahme der Miete durch das Verwandschaftsverhältnis verweigert werden ?
Ist meine Schwester ihrer Tochter nicht unterhaltspflichtig ?
wäre für eine Rückinfo zwecks Weiterleitung dankbar.
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.10.08, 13:16 Titel:
Wenn es sich um tatsächlich abgetrennte Wohnungen handelt sollte einer Vermietung zu Ortsüblichen Konditionen nicht im Wege stehen.
Auch die Mutter ist nicht verpflichtet der volljährigen Tochter kostenlos Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
Das Amt wird aber sicherlich darauf achten, dass hier auch tatsächlich Miete fließt, was sie auch sollte, sonst wäre es Betrug.
Dem Grunde nach ist die Mutter der Tochter zu Unterhalt verpflichtet, für die AlG2 Behörde aber nicht (siehe § 33 Abs. 2 Nr. 3 b SGB II)
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__33.html
Dies wäre somit hier auch kein Hindernis _________________ ausgezeichnet
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