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Nebengewebe am Nebenwohnsitz?

 
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fischi81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 06.10.08, 20:18    Titel: Nebengewebe am Nebenwohnsitz? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie ist die Rechtslage zu folgendem Sachverhalt.

Der Angestellte A, welcher noch bis vor ein paar Wochen Student war, hat zur Finanzierung seines Studium eine Nebengewerbe in B angemeldet, wo er auch seinen Hauptwohnsitz bei den Eltern hatte. Nun ist er nach C umgezogen und muss sich dort hauptwohnsitzlich melden. Allerdings möchte er seine Gewerbe gern im Hause seiner Eltern behalten, da dies als Büro und Lager dient und die Eltern auch bei Kleinigkeiten mit helfen. Ist es somit möglich das Gewerbe somit dann am Nebenwohnsitz bestehen zu lassen, oder muss dies unbedingt zum Hauptwohnsitz mit umgemeldet werden?

Wäre es alternativ möglich, wenn A sich am Arbeitsort C nebenwohnsitzlich meldet und den Hauptwohnsitz in B belässt, damit auch das Gewerbe dort bestehen bleiben kann?
Wie wäre es in dem Falle mit einer evtl. anfallenden Zweitwohnsitzsteuer, wo er doch in B keine Wohnung hat, sondern nur noch sein Gewerbe dort behalten möchte?
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derkilian
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2007
Beiträge: 176
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.10.08, 23:38    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Abend!

Der Grundsatz der Gewerbefreiheit ist in § 1 GewO geregelt. Dieser Grundsatz besagt, dass jedermann jede gewerbliche Tätigkeit ausüben darf, ohne bei Beginn und Fortsetzung des Gewerbebetriebs anderen administrativen Beschränkungen unterworfen zu sein (Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht/Badura, 13. Aufl, 2005, 3. Kap, VI 1 Rdn. 137). Darum folgt meines Erachtens auch, dass der Ort der Gewerbeausübung frei waehlbar ist. (Voraussetzung ist jedoch dann wieder, dass das Gewerbe auch wirklich dort ausgeübt wird.) Zustaendig für das Gewerbe ist dann selbstverstaendlich auch das örtliche Gewerbe-/Ordnung-/Wirtschaftsamt, das örtliche Finanzamt, die örtliche IHK sowie die örtliche BG.

Eine eventuelle Zweitwohnsitzsteuer bemisst sich regelmaeßig an der Jareskaltmiete. Gibt es keine Jahreskaltmiete, so gibt es auch keine Zweitwohnsitzsteuer.

Gruß, Kilian.
_________________
Alles Geschriebene ist meine Ansicht zu einer solchen Situation. Mein Nachbar mag dazu eventuell eine andere Meinung haben.
Über Feedback mittels Beklickung meiner wunderschönen grünen Punkte freue natürlich auch ich mich.
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