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Der Beitrag ist zwar schon sehr alt, aber da noch keine Antwort gegeben wurde, hier meine Einschätzung:
Grds. muss der Prüfungskandidat die Voraussetzungen des jeweiligen Landes-JAG erfüllen, um zur Pflichtfachprfung zugelassen werden.
Sprich, in NRW 2 Praktika a 6 Wochen.
Folglich ist das Praktikum in Hessen vergebens gewesen, außer: Das LJPA in NRW erkennt das Praktikum an und "erlässt" dem Kandidaten die fehlenden zwei Wochen. Dann dürfte aber immer noch ein Praktikum im Umfang von 6 Wochen abzuleisten sein.
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