Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Der Vorsitzende des Beirats hat mit Hilfe eines Beschlusses durchgesetzt, daß er ab 1.1.09 die Aufgaben des langjährigen Hausmeisters übernimmt. Er hat dies damit begründet, daß er alle handwerklichen Tätigkeiten ausführen kann, er habe woanders ein Mehrfamilienhaus und würde dort auch alles selbst machen, (er ist 63 Jahre alt und hatte einen Schreibtischberuf). Mir geht es darum, wie er die Schlüssel aufbewahren will und wie er damit umzugehen hat - es sind 53 Eigentümer - und mehrere Hauseingänge. Sicherlich kann seine Frau dann ebenfalls an die Schlüssel. Gibt es für die Schlüsselgewalt Richtlinien oder Vorschriften?
Wo lernen Hausmeister sowas?
Um diesen Beschluss durchzusetzen, hat er bereits vor der Versammlung Blankovollmachten vorgelegt, die ausreichend waren. Dieser Beschluss ist ganz frisch.
Vielleicht gibt es jemanden der meine Bedenken zerstreuen kann?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.